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Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

 

Wenn Sie keine fristlose Kündigung erhalten haben, das heißt, Ihr Arbeitsverhältnis wird mit sofortiger Wirkung beendet, sondern der Arbeitgeber die arbeitsrechtlich vorgeschriebene Kündigungsfrist nur falsch berechnet hat, dann liegt der Fall vor, dass wohl eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden sollte, diese aber nicht richtig durchgeführt wurde, sondern arbeitsrechtliche Fehler in Form einer falschen Kündigungsfrist vorliegen.

Für die Beratung eines Anwalts für Arbeitsrechts einer solchen Kündigung gilt das gleiche, wie bei einer ordentlichen Kündigung. Man muss überprüfen, ob arbeitsrechtliche Gründe für eine ordentliche Kündigung vorliegen und gleichzeitig noch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht rügen.

Bei weiteren Fragen hierzu hilft Ihnen gerne unser Anwalt für Arbeitsrecht in der persönlichen Beratung. Termin unter 089-38398790.


Hat Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht eingehalten?

Dann rufen Sie uns direkt an und vereinbaren einen kurzfristigen Beratungstermin.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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