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Fazit Kündigungscheck

 

Sie haben die Überprüfung Ihrer Kündigung abgeschlossen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben Sie so gut es ohne Unterlagen wie das Kündigungsschreiben oder den Arbeitsvertrag geht, durch die selbstständige Überprüfung Ihrer Kündigung geleitet. Wie Sie dabei wahrscheinlich an manchen Stellen gemerkt haben, ist das Arbeitsrecht im Detail sehr diffizil, sodass unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht oft keine Pauschalangaben treffen können. Denn für die arbeitsrechtliche Lösung des Problems müssen sehr viele Aspekte und Details betrachtet werden.

Wir hoffen aber trotzdem, Ihnen bereits einen Überblick und vielleicht sogar die arbeitsrechtliche Lösung zu Ihrer erhaltenen Kündigung geliefert zu haben. Falls Sie die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen konnten, muss nun dringend innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Denn im Arbeitsrecht wird die Kündigung in der Regel wirksam, wenn die Unwirksamkeit nicht innerhalb von drei Wochen vor einem Arbeitsgericht durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen wird.

Konnten Sie die Unwirksamkeit oder Wirksamkeit Ihrer erhalten Kündigung nicht feststellen, oder benötigen Sie nun Hilfe bei einer Kündigungsschutzklage, dann stehen Ihnen unsere Anwälte für Arbeitsrecht sehr gerne zur Verfügung. Wenn Sie Hilfe benötigen, kommen Sie am besten in die persönliche Beratung zu unserem Anwalt für Arbeitsrecht. Er wird für Sie den effektivsten, gewinnbringendsten und für Sie als Arbeitnehmer günstigsten Weg der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Rechte herausfinden. Direkt Termin unter 089-38398790 vereinbaren.


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