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Betriebsbedingte Kündigung

 

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss ein betriebsbedingter Grund für diese Art von ordentlicher Kündigung vorliegen. Dieser kann im Umsatzrückgang gegeben sein oder in einer Unternehmerentscheidung, nach der genau Ihr Arbeitnehmerarbeitsplatz entfällt.

Das ist aber arbeitsrechtlich häufig das Problem! In der Regel versucht Ihr Arbeitgeber bei Vorliegen betriebsbedingter Notwendigkeiten für eine ordentliche Kündigung diejenigen Mitarbeiter zu entfernen, die arbeitsrechtlich eine ordentliche Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz zu erhalten hätten, sondern die er auch loswerden möchte.

Geht es dem Arbeitgeber arbeitsrechtlich schon schlechter, dann möchte er meistens die in seinen Augen am wenigsten effizienten oder gewinnbringendsten Arbeitnehmer kündigen. Aus der Sicht des Anwalts für Arbeitsrecht kommt es dadurch in aller Regel zu Fehlern bei dem Ausspruch der ordentlichen Kündigung, weil die arbeitsrechtlichen Gesetze nicht richtig auf die Kündigung angewandt oder weil sie vollständig übergangen wurden.

Über 88% aller betriebsbedingten Kündigungen sind deshalb nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen unwirksam. Also können Sie entweder eine Weiterbeschäftigung oder eine wahrscheinlich für Sie wünschenswertere hohe Abfindungszahlung von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Aufgrund der Schwierigkeiten, die arbeitsrechtliche Begründung für die Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung zu finden, bietet sich dabei allerdings die Zuhilfenahme eines versierten Anwalts für Arbeitsrecht an.

Wir können als Fachanwälte für Arbeitsrecht für Sie perfekt zu Ihren Möglichkeiten, insbesondere dem Erhalt einer hohen Abfindungszahlung oder Weiterbeschäftigung beraten und Ihnen den besten Weg bei einer solchen Kündigung aufzeigen. Gerne können Sie diese schwierigen arbeitsrechtlichen Entscheidungen auch unseren Anwälten für Arbeitsrecht überlassen und einen sofortigen Termin (dreiwochen Frist beachten!) unter 0800-7236910 vereinbaren. 


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