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Kündiung außerhalb der Probe-/Wartezeit

 

Sie haben als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung außerhalb der Probe-/Wartezeit erhalten. Das heißt im Arbeitsrecht, dass unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist durch einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers zum Ablauf Ihrer Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dabei in der Kündigung nicht den Grund angeben. Jedoch muss es sich, da für Sie nach dem bisher von Ihnen erteilten obigen Angaben Kündigungsschutz (mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb, länger als sechs Monate beschäftigt) besteht, entweder um eine verhaltensbedingt, betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung handeln.

Arbeitsrechtlich liegt eine verhaltensbedingte Kündigung vor, wenn Ihnen als Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen wurde aufgrund von steuerbarem Fehlverhalten, dass Sie zum Beispiel auch nach mehreren Abmahnungen nicht abgestellt haben. 

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt im Arbeitsrecht vor, wenn entweder ein Umsatzrückgang im Unternehmen zu verzeichnen ist, der kausal zu einem Wegfall genau Ihres Arbeitsplatzes führt oder eine Unternehmerentscheidung getroffen wurde, die Ihren Arbeitnehmerarbeitsplatz durch Umstrukturierung entfallen lässt.

Solche Kündigungen sind im Arbeitsrecht sehr schwierig zu begründen und können in der Regel durch einen Anwalt angegriffen werden. Wenn Sie als Arbeitnehmer im Betrieb nicht mehr arbeiten wollen, dann wird in dem Kündigungsschutzverfahren durch unsere Anwälte für Arbeitsrecht immer die Bezahlung einer Abfindung verhandelt. 

Wenn Sie zum Beispiel aus krankheitsbedingten Gründen oder Gründen einer vorliegenden Sucht gekündigt werden, handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung. Im Prinzip heißt das im Arbeitsrecht, dass Sie aufgrund einer Präposition Ihrer Person als Arbeitnehmer die Arbeit nicht mehr ausführen können.

Auch in solchen Fällen lohnt meistens die Einlegung einer Kündigungsklage, da eine solche Kündigung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich sehr selten rechtssicher ausgestaltet werden kann und Abfindungszahlungen die Regel darstellen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht erstreiten diese regelmäßig.

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