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Die Zahlung des Arbeitsentgelts im Arbeitsrecht

Geschichte, heutige Verwendung und arbeitsrechtliche Grundlagen

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers, innerhalb des Arbeitsverhältnisses, ist die Zahlung eines Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer. Dabei werden die Begriffe „Lohn“ und „Gehalt“ im Alltag gerne als Synonyme verwendet. Dies war aber nicht immer die Regel. Welche Arbeitnehmer, früher in der Zeit, Lohn und welche Gehalt bekommen haben, wie das Arbeitsrecht heute mit den Begriffen umgeht und welche arbeitsrechtlichen Grundlagen es dabei zu beachten gilt, erfahren sie im Folgenden von den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München.



Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Definitionen aus der Geschichte

Lohn bekamen diejenigen Arbeitnehmer ausgezahlt, die nach ihren abgearbeiteten Stunden bezahlt wurden. Gehalt erhielten hingegen Arbeitnehmer, die jeden Monat einen festen Betrag ausgezahlt bekamen.

Der am Ende des Monats ausbezahlte Lohn ergab sich in der Regel aus der jeweils gearbeiteten Stundenanzahl des Arbeitnehmers (z. B. Saisonarbeiter, Handwerker). Auch konnte sich der zu erhaltende Lohn nach einem Erfolg, zum Beispiel ein abgeschlossenes Projekt in der Industrie oder nach der Produktion eines Gegenstands, richten. Der auszuzahlende Lohn war aber immer in Abhängigkeit von der geleisteten Arbeit zu sehen und konnte demnach von Monat zu Monat variieren. Lohnzahlungen konnten monatlich, wöchentlich oder sogar täglich an die Arbeitnehmer überwiesen werden. Wann genau dies stattfand und in welcher Häufigkeit wurde im Arbeitsvertrag geregelt. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang die Mindestlohngrenze.

Im Gegensatz dazu standen bei der Auszahlung des Gehalts an einen Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit im Hintergrund. Monatlich erhielt der Arbeitnehmer einen festen vorher mit dem Arbeitgeber beschlossenen Geldbetrag überwiesen. Bei dieser Art der Vergütung, welche auch als „Grundgehalt“ bezeichnet wurde, kommt es nicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an oder ob in diesem Monat Feier- oder Urlaubstage lagen. Das Gehalt war immer gleich hoch.


Verwendung der Begriffe im heutigen Arbeitsrecht

Keine Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt 

Die Differenzierung zwischen „Lohn“ und „Gehalt“ existiert im Arbeitsrecht nicht mehr.

Im Arbeitsrecht wird heutzutage nicht mehr zwischen den beiden Begriffen „Lohn“ und „Gehalt“ unterschieden. Die beiden damals noch separaten Begriffe werden heute zusammengefasst als „Arbeitsentgelt“. Das Denken in Klassen soll damit vermieden werden.


Wichtige arbeitsrechtliche Grundlagen

zum Arbeitsentgelt

Der Mindestlohn als auch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind wichtige Grundlagen in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 ins deutsche Arbeitsrecht aufgenommen. Damals lag der Mindestlohn pro Stunde bei 8,50€. Heute liegt dieser bei 12,00€ pro Stunde. Allerdings gilt der im Arbeitsrecht festgelegte Mindestlohn nicht für jede Personengruppe und so stellen Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Praktikanten und Ehrenamtliche die Ausnahme dar.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Auch bei Krankheit erhält der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt weitergezahlt, zumindest für sechs Wochen. Das Gleiche gilt auch bei Kur- und Heilverfahren. Dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist zwingend, kann also auch im Arbeitsvertrag nicht abgeändert werden. Die Höhe der Entgeltfortzahlung umfasst das vollständige regelmäßige Arbeitsentgelt, wozu auch zum Beispiel anfallende Zuschläge für Schichtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit gehören.

Hat ihr Arbeitgeber ihren Lohn zu spät ausgezahlt? Oder wurde ihr Lohn gar nicht erst bezahlt?
Dann zögern Sie nicht und vereinbaren gerne jederzeit online einen kostenlosen Beratungstermin mit den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München.

 


Weitere Informationen zur Zahlung des Arbeitsentgelts: 

Lohnzahlung ohne Arbeit

Die Lohnauszahlung basiert auf dem Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“. Dieses Grundprinzip lässt sich aber auch umkehren, „ohne Arbeit kein Lohn“...

Entgeltfortzahlung bei Krankheit

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Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsentgelt? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
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