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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Information für Arbeitnehmer:Innen in München

Arbeitslosengeld oder auch Arbeitslosengeld I erhalten Beschäftigte, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, nicht mehr in einer Beschäftigung stehen und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist zu unterscheiden von Arbeitslosengeld II auch Bürgergeld genannt. Hierbei handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitnehmer. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Lohnersatzleistung dagegen beim Arbeitslosengeld II um eine Sozialleistung die sie vom Jobcenter erhalten.


Im Folgenden Fragen und Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Arbeitslosengeld, wie Arbeitslosengeld beantragen, Arbeitslosengeld Höhe berechnen, Arbeitslosengeld Anspruch und Voraussetzungen, Arbeitslosengeld Dauer und Verlängerung, Arbeitslosengeld Sperrzeit, Arbeitslosengeld Nebenverdienst und Arbeitslosengeld München.

Welche Voraussetzungen muss ich für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen?

Arbeitslosengeld beantragen erfolgt unter folgenden Bedingungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit. Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Die oder der Arbeitslose hat sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Agentur für Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen oder die Arbeitslosmeldung online vornehmen.

Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird anhand ihres durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate berechnet, 60 % ohne Kind bzw. 67 % mit Kind. Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate wird auf den Tag umgerechnet. Hiervon werden pauschalierte Beiträge zur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und 20% Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, um das Nettoentgelt zu ermitteln.

Wie lang kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Der Bezug von Arbeitslosengeld hängt von zwei Faktoren ab: einmal wie lange sie versicherungspflichtig waren in Form einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und wie alt sie bei Entstehung des Anspruches sind. Sind sie jünger als 50 Jahre können Sie höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld erhalten, andernfalls 24 Monate.



Wann wird mein Arbeitslosengeld ausgezahlt?

Sobald Sie einen positiven Arbeitslosenbescheid erhalten wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt in der Regel benötigt die Agentur für Arbeit zur Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.

Was muss ich bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit beachten?

Die Nebentätigkeit muss bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Sie müssen weniger als 15 Stunden pro Woche B beschäftigt sein. Es besteht ein Freibetrag von 165 € im Monat. Ausnahmen kann es geben, wenn sie die Nebentätigkeit bereits über ein Jahr ausüben.

Was muss ich im Fall einer Sperrzeit beachten?

Verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit können Sie bis zu zwölf Wochen lang kein Arbeitsgeld erhalten. Eine Sperrzeit kann eintreten bei einer Eigenkündigung, verhaltensbedingten Kündigung, Aufhebungsvertrag oder fehlender Mitwirkungspflicht ihrerseits. Wenn es einen wichtigen Grund für ihr Handeln gibt darf eine Sperrzeit nicht verhängt werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitslosengeld haben oder wissen möchten, wie man sich dagegen wehren kann oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-3839870.


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