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Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Die Quarantäne ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, beispielsweise während der Covid-19-Pandemie und bezweckt mit dieser den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung der Viren eingedämmt wird. Die Quarantäne wird für Personen angewandt, die Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person hatten. Alle Menschen, bei denen eine Corona-Infektion vorliegt, also bei denen diese mittels eines Corona-Antigen-Schnelltests oder anhand eines PCR-Tests nachgewiesen wird, müssen in häusliche Isolierung oder bei Komplikationen in einer Klinik isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Das Coronavirus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und breitet sich in Wellen weltweit aus, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist einstweilen noch nicht vorauszusagen, bis zu welchem Zeitpunkt wir uns mit dem Coronavirus sowie dessen Konsequenzen für das Arbeitsleben auseinandersetzen müssen. Auf dem Höhepunkt der Corona-Ausbreitung meldeten zahlreiche Firmen Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen aussprachen. Die Frage, ob und inwiefern das rechtmäßig ist, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da die Corona-Pandemie zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Gesetzt den Fall, dass sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen möchte, müssen eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Voraussetzungen genügt werden, damit die ordentliche Kündigung wirklich wirksam werden kann. Vor allem anderen muss diesbezüglich regelkonforme Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen, das bedeutet, die Schriftform ist dafür zwingend erforderlich und das Kündigungsdokument muss dem betroffenen Arbeitnehmer nachweislich zugestellt werden. 

Ebenso ist die Kündigungsfrist zu beachten, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf nicht durch den Arbeits- oder Tarifvertrag, ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, ausgeschlossen werden. Zusätzlich muss ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund für die Kündigung vorhanden sein, um diese sozial zu rechtfertigen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im Abschnitt davor wurde gezeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Arbeitnehmer wirksam ordentlich kündigen zu können. Aber jetzt stellt sich die Frage, ob und was für einen Kündigungsgrund eine Quarantäne auslösen könnte. Da das Verschwinden eines Arbeitsplatzes mit dem Hintergrund einer Quarantäne schlechthin nicht plausibel ist, fällt eine betriebsbedingte Kündigung natürlich zweifellos aus. Aus ähnlichem Grund ist eine personenbedingte Kündigung unausführbar, weil gewiss eine Person von der Quarantäne betroffen ist, allerdings nur zeitlich befristet, was die rechtliche Wirksamkeit einer so begründeten Vertragsbeendigung grundsätzlich ausschließt.

Folglich kommt nur noch die verhaltensbedingte Kündigung in Frage, jedoch nicht, weil sich ein Betriebsangehöriger in Quarantäne aufhält. Viel wahrscheinlicher könnte eine Missachtung dieser behördlichen Anordnung, also ein Ignorieren der Quarantäne, zu einer Abmahnung sowie im Falle einer Wiederholung außerdem zu einer Kündigung des Betriebsangehörigen führen. Um es so verständlich wie möglich zu festzuhalten, ein Arbeitnehmer, der in eine angeordnete Quarantänemaßnahme geht, kann deswegen in keinem Fall entlassen werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen zur "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" haben oder wissen möchten, wie man sich dagegen wehren kann oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-3839870.


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