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Urlaubsanspruch - Arbeitsrecht München Top 10

 

Der Erholungsurlaub

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch der Arbeitnehmer auf Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer für die Dauer der Urlaubszeit und befreit ihn gleichzeitig von seinen Arbeitspflichten. Von anderen bezahlten Freistellungen grenzt sich der Erholungsurlaub durch seinen Zweck ab. Er dient der Gesundheit und Erholung des Arbeitnehmers.

 

Höhe des Urlaubsanspruchs

Immer wieder wird gefragt “Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?” oder”Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?”. Eine erste einfache Antwort lautet: Per Gesetz stehen jedem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr zu. Aber! Viele Arbeits- und Tarifverträge gestehen den Mitarbeitern deutlich mehr Urlaub zu, als es das Gesetz vorschreibt.

Doch zurück zum gesetzlichen Mindesturlaub. Es herrscht des öfteren Verwirrung wegen der unterschiedlichen Anzahl von Urlaubstagen. Dabei kommt es lediglich darauf an, wie viele Arbeitstage die Arbeitswoche des jeweiligen Arbeitnehmers hat. Wer sechs Arbeitstage hat, bekommt 24 Tage Urlaub. Bei fünf Arbeitstagen sind es 20 Tage, bei vier 16 Tage und bei drei Arbeitstagen gibt es zwölf Tage Urlaub. Egal wieviel Tage pro Woche jemand arbeitet – per Gesetz kommt er auf vier freie Wochen pro Jahr.

Der gesetzliche Mindesturlaub steht allen Beschäftigten gleichermaßen zu, also zum Beispiel auch Minijobbern, die nur wenige Stunden arbeiten. Um das Berechnungsprinzip noch mal an einem Extrembeispiel zu verdeutlichen: Wenn jemand an einem Tag pro Woche nur eine Stunde arbeitet, stehen ihm vier Urlaubstage zu, damit er auf einen vierwöchigen Jahresurlaub kommt.

Doch welches Gesetz regelt den Urlaubsanspruch in Deutschland? Die Vorschriften für den Urlaub sind im Bundesurlaubsgesetz beschrieben. Es gilt für alle Arbeitnehmer, egal ob sie in Voll- oder Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt sind. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist für alle Beschäftigten gleich.

Gibt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Einigung über die ihm zustehende Anzahl von Urlaubstagen, entscheidet ein Gericht darüber. Dazu muss auf dem Arbeitsgericht München eine sogenannte Feststellungsklage erhoben werden. Die Höhe des Urlaubsanspruchs wird dann vom Arbeitsgericht festgestellt.

 

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Zum Mindesturlaub ist oben alles geschrieben. Nun stellt sich die Frage, wie der darüber hinausgehende Urlaub richtig berechnet wird. Dafür gibt es Urlaubsanspruchs-Rechner, aber es ist auch nicht schwer den Urlaubsanspruch ohne Hilfsmittel zu errechnen.

Wie Urlaubsanspruch berechnen? Dafür gibt es eine einfache Formel. Die lautet: Nominaler Urlaubsanspruch geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mal der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.

Diese Formel genügt jedoch nicht, um den Urlaubsanspruch von Teilzeit-Mitarbeitern zu berechnen, die weniger als fünf Tage pro Woche rechnen und deren Urlaubsanspruch keine volle Woche ergibt. Für die Berechnung der anteiligen Urlaubstage gilt die Formel: Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters durch die Arbeitstage im Unternehmen mal der reguläre Urlaubstage. Bruchteile von Tagen, werden anschließend ab- oder aufgerundet.

 

Individuelle Urlaubsansprüche

Sobald die Anzahl der Urlaubstage geklärt ist stellen sich neue Fragen hinsichtlich individueller Wünsche der Mitarbeiter. Meistens dreht es sich dann um Frage, wie “Wann wird der Urlaub gewährt?”, “Sind Urlaubswünsche arbeitsrechtlich durchsetzbar?”, “Was tun, wenn der Arbeitgeber den Urlaub einseitig festlegt?”, “Was geschieht mit nicht gewährten Urlaub?”

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers die Urlaubswünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen und diese aufeinander abzustimmen. Da den individuellen Wünschen möglicherweise vorrangige Bedürfnisse anderer Mitarbeiter oder betriebliche Belange entgegenstehen, kann der Arbeitgeber beantragten Urlaub verwehren.

Berücksichtigt der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter nicht, können sich diese wehren. Legt er den Urlaub einseitig nach seinem Gutdünken fest, können Sie zunächst die Annahme des Urlaubs ohne Nennung eines Grundes verweigern. Die Verweigerung zwingt ihn indirekt zur Berücksichtigung der individuellen Urlaubswünsche.

Ein Anrecht auf die schnelle Genehmigung des beantragten Urlaubs haben Arbeitnehmer nicht, da der Gesetzgeber dafür keine Frist vorsieht. Um eine Entscheidung über den Urlaubsantrag zu forcieren, kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnen und anschließend verklagen.

Der schnellste Weg um die Gewährung des Urlaubs durchzusetzen, ist eine sogenannte Freistellung für diesen Urlaub. Liegen die Voraussetzungen laut Zivilprozessordnung dafür vor, kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub per einstweiliger Verfügung erzwingen.

Arbeitnehmer können ihren Urlaub vor Gericht für einen bestimmten Zeitraum geltend machen und einklagen. Gibt es Streit über die Höhe des Urlaubsanspruches kann geklagt werden, ohne eine konkrete zeitliche Angabe zu machen.

 

Betriebsferien und Zwangsurlaub

Erfordern es betriebliche Belange, kann der Arbeitgeber Betriebsferien festlegen. Bei deren Planung ist der Betriebsrat einzubeziehen und sie müssen vor Beginn des Urlaubsjahres angekündigt werden. Regelt eine Betriebsvereinbarung die Betriebsferien, muss der Arbeitgeber keine betrieblichen Belange geltend machen. Ansonsten können Betriebsferien nicht allgemein mit einem Auftragsmangel oder Betriebsstörungen begründet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Arbeitgeber das Recht Zwangsurlaub anzuordnen. Das ist vom Direktionsrecht gedeckt, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen. Die liegen in Krisensituationen und bei Saisonbetrieben regelmäßig vor. 

Bei Betriebsferien und Zwangsurlaub muss der Arbeitgeber beachten, dass er höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer verplanen darf. Die anderen zwei Fünftel müssen im Ermessen des Arbeitnehmers bleiben.

 

Fragen zum Urlaubsanspruch

Hat man ab 50 Jahre mehr Urlaubsanspruch?
Nein, der Urlaubsanspruch kann nicht nach dem Alter festgesetzt werden. Deshalb gibt es auch keine Sonderregelungen für einen Urlaubsanspruch Ü55, Ü30 oder ähnlich. Das wäre eine unzulässige Altersdiskriminierung. Im Jahr 2012 kippte das Bundesarbeitsgericht eine solche Regelung des öffentlichen Dienstes. Allerdings darf der Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern aufgrund ihrer größeren Erholungsbedürftigkeit zusätzlichen Urlaub gewähren.


Wie hoch ist der Urlaubsanspruch in der Probezeit?
Vollen Urlaubsanspruch erwerben Mitarbeiter erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate alt ist. Da es sich in dieser Zeit bei Vielen um die Probezeit handelt, vermuten diese Mitarbeiter, keinen Urlaubsanspruch zu besitzen. Es handelt sich um einen Irrtum. Mit jedem Arbeitsmonat erwerben Arbeitnehmer in der Probezeit den Anspruch auf ein Zwölftel des ihnen zustehenden Jahresurlaubs.


Wie wird der Urlaub bei Minijobs berechnet?
Wie viele Tage Urlaub bei 450 Euro Job? Das richtet sich bei Minijobbern nach dem Bundesurlaubsgesetz. Arbeitet er fünf Werktage pro Woche, stehen ihm 20 Urlaubstage zu, egal wie viele Stunden er arbeitet. Wenn er an zwei Werktagen pro Woche arbeitet, stehen ihm acht Urlaubstage zu. Die Anzahl der geleisteten Stunden spielen dabei keine Rolle. Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Gehalt des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen.


Wie viele Urlaubstage bei Kurzarbeit?
Einen Anspruch auf mindestens vier Wochen Erholungsurlaub pro Jahr haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz und der Arbeitszeit-Richtlinie der Europäischen Union.


Noch eine wichtige Frage zum Schluss: Verfällt der Urlaubsanspruch irgendwann? 
Ja, das tut er. Der restliche Erholungsurlaub aus dem Vorjahr muss in der Regel spätestens bis zum 31. März genommen werden, damit er nicht verfällt.


ArbeitnehmerHilfe e.V. München

Gerne berechnen wir die Urlaubsansprüche für Sie. Haben Sie noch Fragen zu den Themen Urlaubsanspruch bei Kündigung, Urlaubsanspruch bei Krankheit, Urlaubsanspruch mit Kindern oder anderen arbeitsrechtlichen Themen, bekommen Sie bei den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München erschöpfende Auskunft.

Die telefonische Soforthilfe für dringende Angelegenheiten steht allen Arbeitnehmer aus München und Umgebung von Montag bis Freitag, zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-38398790 kostenlos zur Verfügung.
 



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