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Ordentliche Kündigung - Arbeitsrecht München Top 10

 

Die ordentliche Kündigung aus der Perspektive des Arbeitsrechtlers

Will ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden, erklärt er diesem das in der Regel mit einer ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zudem mit einer bestimmten Frist zu deren Ablauf hin gekündigt.

Diese Frist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der gesetzlichen Vorschrift, falls es keine vertragliche Regelung gibt. Nach der ordentlichen Kündigung soll der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheinen und er bekommt auch kein Arbeitsentgelt mehr. Arbeitnehmer können sich dagegen wehren. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München unterstützen Arbeitnehmer bei solchen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Um sich gegen eine ordentlich Kündigung zu wehren, empfehlen wir die Zuhilfenahme rechtlicher Unterstützung. Zunächst einmal um die Chancen aus arbeitsrechtlicher Sicht zu ermitteln. Dazu wird untersucht, ob alle der zahlreichen Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung überhaupt gegeben waren. Neben der Frage, ob die Kündigung in der Sache, also inhaltlich, richtig ist, muss geklärt werden, ob sie die formalen Anforderungen erfüllt.

Arbeitsverhältnisse können mündlich begonnen werden, aber für die Beendigung fordert der Gesetzgeber die Schriftform. Sie gilt nur, wenn der Kündigungsberechtigte die ordentliche Kündigung persönlich unterzeichnet hat. Deshalb scheiden E-Mail oder Fax bei deren Zustellung aus. Wie stellt der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung richtig zu?

Das gelingt am einfachsten durch eine persönliche Übergabe, die der Gekündigte quittiert. Wird die Kündigung per Briefpost zugestellt, wird der Erhalt und die Kenntnisnahme der ordentlichen Kündigung für den Folgetag angenommen. Im übrigen unabhängig von der tatsächlichen Kenntnisnahme, denn es reicht, wenn sich das Kündigungsschreiben im sogenannten Machtbereich des Empfängers befindet.


Welche Rechte haben Sie beim Erhalt einer ordentlichen Kündigung?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer vor unberechtigten Kündigungen geschützt. Das heißt, kein Arbeitnehmer muss eine Kündigung einfach so hinnehmen, unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder nicht. Er hat das Recht dagegen vorzugehen. Die Frage, unter welchen Umständen eine Kündigung unberechtigt ist, kann kaum befriedigend beantwortet werden. Der Begriff ist zu dehnbar und unpräzise. Das ist beim Kündigungsschutz per Kündigungsschutzgesetz ganz anders.

Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe München empfehlen deshalb allen Arbeitnehmern, als erstes prüfen zu lassen, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihren Fall anwendbar ist. Der greift nicht, wenn ein Unternehmen zehn oder weniger Beschäftigte hat oder wenn der Arbeitsvertrag noch keine sechs Monate besteht. Ganz besonders sind Arbeitnehmer in der Elternzeit, Mitglieder der Betriebs- und Personalräte, Schwerbehinderte und werdende Mütter durch einen Sonderkündigungsschutz gesichert.

In jedem Einzelfall sind die jeweiligen Kündigungsarten zu beachten. Bei einer ordentlichen Kündigung unterscheiden sich die betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung. Das Arbeitsrecht verlangt für jede Kündigungsart die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Fehlen diese ist die Kündigung unwirksam. Schon bei leichtem Zweifel an der Erfüllung dieser spezifischen Voraussetzungen, ist eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht München zu empfehlen.

Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine sogenannte materielle Präklusion. So lautet, in der Fachsprach der Juristen, eine Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln. Der Gesetzgeber bezweckte mit dieser Fristsetzung den zeitlichen Rahmen für derartige Rechtsstreitigkeiten zu straffen. Dieser Rahmen wurde für die Kündigungsschutzklagen auf exakt drei Wochen nach der Zustellung der Kündigung festgesetzt. Dem ordentlich Gekündigten bleiben demnach drei Wochen um sich zu einer Kündigungsschutzklage zu entschließen.

Die Dreiwochenfrist muss eingehalten werden, sonst verzichtet der Gekündigte auf die ihm zustehenden Rechtsmittel und unter Umständen sehr viel Geld. Um dieses zu vermeiden und alle Rechte effizient wahrzunehmen empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München zu konsultieren. Von dem bekommen Sie sofort eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Er wird Ihnen erläutern, welche Aussichten Sie mit einer Kündigungsschutzklage haben.

Die Rechtsanwälte unseres Vereins haben bei den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern schon sehr viel Erfahrung gesammelt. Regelmäßig erzielen sie bei den Verhandlungen mit den Vertretern der Arbeitgeber überdurchschnittlich hohe Abfindungen für die Arbeitnehmer. Auch wenn es bei einer Kündigungsschutzklage in der Sache um den Anspruch auf Weiterbeschäftigung geht, läuft es praktisch immer auf eine Abfindungszahlung hinaus. Die ist umso höher, je geringer der Wirksamkeitsgrad der ordentlichen Kündigung ist.

Natürlich steht es Ihnen im Erfolgsfall frei, weiterhin in dem Unternehmen tätig zu sein, aber ein solcher Erfolg ist nur selten realistisch erreichbar. Wir weisen an dieser Stelle vorsorglich darauf hin, dass es erfahrungsgemäß sinnvoller und deshalb auch aussichtsreicher ist, die Verhandlungsstrategie auf die Zahlung einer überdurchschnittlichen Abfindung auszurichten. Wenn Sie darauf bestehen, schätzen wir gerne die Erfolgsaussichten für eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen ein.


Welche Abfindungshöhe ist zu erwarten?

Vor dieser Frage sollte zunächst eine andere beantwortet werden. Es gibt keinerlei gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Warum zahlen Arbeitgeber trotzdem Abfindungen? Kurz gesagt, weil es für sie der einfachste Weg ist, nicht mehr benötigte Mitarbeiter zügig und ohne Komplikationen loszuwerden. Arbeitgeber sind sich der immensen Risiken bei Prozessen auf dem Arbeitsgericht bewusst. Sie scheuen die damit verbundenen Bindungen von Ressourcen und schwer überschaubaren Kosten. Ein fixer Abfindungsbetrag ist ihnen lieber, als ein langes Vabanquespiel beim Arbeitsgericht.

Die Höhe der Abfindung hängt von der Fähigkeit ab, den Wirksamkeitsgrad einer Kündigung richtig einzuschätzen und dem Prozessgegner dieses Wissen zu vermitteln. Genau das sind die Stärken unserer erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie nutzen den Umstand, dass Gesetzgeber und Arbeitsgerichte sehr hohe Anforderungen, hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Kündigung sowie der Zulässigkeit der Kündigungsgründe, stellen. Diese beiden Faktoren zählen weit mehr als die Jahre der Betriebszugehörigkeit des Gekündigten. Je größer die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage sind, desto geringer ist Ihr Wirkungsgrad. Je kleiner der Wirkungsgrad, desto mehr Abfindung können sie verlangen.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Im Gegensatz zum Kündigungs-Check, berücksichtigen diese alle arbeitsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung. Sie erhalten von denen deutlich mehr als unverbindliche Anhaltspunkte. Rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag, zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-38398790. Oder Sie senden uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@arbeitnehmerhilfe-münchen.de.



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