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Fristlose Kündigung - Arbeitsrecht München Top 10

 

Was ist eine fristlose Kündigung?

Von einer fristlosen Kündigung spricht der Arbeitsrechtler bei einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sich der Kündigende nicht an die eigentlich für den Gekündigten vorgesehene Kündigungsfrist hält. In den meisten Fällen kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen dessen Fehlverhalten fristlos. Gelegentlich passiert es, auch wenn es eher die Ausnahme ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt.


Welche Gründe gibt es für fristlose Kündigungen?

Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wirksame Gründe sind, wenn:
●    jemand Abrechnungsbetrug, Diebstahl, Spesenbetrug oder Unterschlagungen begeht
●    jemand Alkohol konsumiert, obwohl er ein Kfz führen muss,
●    jemand Arbeitszeitbetrug begeht,
●    sich jemand ausländerfeindlich oder sexistisch äußert,
●    Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt wurden,
●    jemand Drogen oder konsumiert,
●    eine Erkrankung vorgetäuscht wird,
●    jemand der Führerschein entzogen wird, er aber fahren muss,
●    jemand geschäftsschädigende Äußerungen macht,
●    jemand eine Haftstrafe antreten muss,
●    eine Körperverletzung begangen wird,
●    jemand einen anderen Mitarbeiter mobbt,
●    jemand Prozessbetrug gegen den Arbeitgeber begeht,
●    jemand Schmiergelder annimmt oder bezahlt,
●    sich jemand selbst beurlaubt,
●    ein Fall von sexueller Belästigung vorliegt,
●    der über bloße Vermutungen hinausgehende Verdacht auf eine Straftat besteht,
●    jemand eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber stellt, oder
●    jemand Internet, Smartphone, Telefon des Arbeitgebers erheblich unzulässig nutzt.

Doch wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt? Das hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Sollte es an einer fristlosen Kündigung auch nur den geringsten Zweifel geben, sollten sich die Gekündigten zur Wehr setzen.


Eine fristlose Kündigung in der Probezeit – ist das möglich?

Das kommt immer häufiger vor. Typische Gründe dafür sind, 
●    die zu hohen, manchmal unrealistischen Erwartungen an den neuen Mitarbeiter,
●    zu ungenaues Stellenprofil,
●    dass Führungskräften Verbesserungen, Optimierungen und Ergebnisse in viel zu kurzer Zeit erwarten,
●    dass sich das wirtschaftliche Umfeld dreht.


Fristlose Kündigung wegen Krankheit?

Viele denken, ein fristlose Kündigung kommt nur bei schwerem Fehlverhalten in Frage. Das ist ein Irrtum, denn zum Beispiel ist auch eine fristlose Kündigung wegen Krankheit möglich. Die ist zwar nur sehr schwer durchsetzbar, aber im Bereich das Möglichen, wenn erstens die gesundheitliche Prognose des betroffenen Arbeitnehmers negativ ist und erhebliche Fehlzeiten voraussagt, die den betrieblichen Interessen in erheblichem Maßen schadet.

Auch der Arbeitnehmer kann wegen einer Krankheit fristlos kündigen. Das macht aus arbeitsrechtlicher Perspektive jedoch keinen Sinn. Er riskiert damit eine Sperre das Arbeitslosengeldes, wenn die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen unvollständig sind.


Richtiges Verhalten bei Erhalt einer fristlosen Kündigung

Eine fristlose Kündigung hat für den Arbeitnehmer schlimme Folgen:
●    plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes
●    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
●    Probleme bei Bewerbungen

Wenn Ihnen ohne ausreichenden Grund fristlos gekündigt wurde, raten wir Ihnen keine Zeit zu verlieren und unverzüglich eine telefonische Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München in Anspruch zu nehmen. Dieser wird Ihren Fall sofort prüfen und anschließend das weitere Vorgehen mit Ihnen erörtern. Die telefonische Soforthilfe steht allen Arbeitnehmer aus München und Umgebung von Montag bis Freitag, zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-38398790 kostenlos zur Verfügung.


Fristlose Kündigung – was tun?

Nach einer fristlosen Kündigung ist eine Weiterbeschäftigung im alten Betrieb nur theoretisch erreichbar. Aussichtsreicher ist es, eine Umwandlung in eine ordentliche Kündigung anzustreben und, unter günstigen Umständen, eine Abfindung zu erstreiten. Folgende Fragen sind zu klären:
●    Wie komme ich zu einem guten Arbeitszeugnis?
●    Wie werden meine Überstunden verrechnet?
●    Wieviel Resturlaub steht mir zu?
●    Was ist mit dem Weihnachtsgeld?


Fristen beachten bei fristloser Kündigung

Nicht vergessen: nach einer fristlosen Kündigung, Fristen unbedingt beachten! Mit dem Erhalt einer Kündigung beginnt die sogenannte Dreiwochenfrist zu laufen, innerhalb derer die Kündigung anfechtbar ist. Kontaktieren Sie bitte sofort nach Erhalt der fristlosen Kündigung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München. Er verfasst Ihnen eine Kündigungsschutzklage und reicht sie beim Arbeitsgericht München ein.

Eine außergerichtliche Einigung ist wenig aussichtsreiches Wagnis, denn diese müssten Sie ebenso innerhalb einer Dreiwochenfrist erzielen.

Auch der Kündigende hat sich an eine Frist zu halten. Hört sich vielleicht komisch an, ist es für den Kündigenden nach Fristablauf aber nicht. Erfährt eine kündigungsberechtigte Person vom Kündigungssachverhalt, beginnt eine zweiwöchige Ausschlussfrist zu laufen. Weil Arbeitgeber das allzu oft verkennen, versäumen sie diese Frist. Die fristlose Kündigung wird dadurch unwirksam, egal wie berechtigt sie war.


Wird man wegen einer fristlosen Kündigung vom Arbeitsamt gesperrt?

Hat der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausgesprochen, stellt er in der Regel auch die Zahlungen des Arbeitsentgelts ein. Deshalb steht danach regelmäßig die Frage im Raum, ob es nach einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld gibt.

Fristlose Kündigungen werden normalerweise wegen eines schweren Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen. Daraus schließt die Agentur für Arbeit, dass der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. Aus diesem Grund muss der Gekündigte mit einer zwölfwöchigen Sperre des Arbeitslosengelds rechnen.

 



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Fristlose Kündigung erhalten?

Haben Sie eine fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann können sie uns jederzeit zu den Bürozeiten des ArbeitnehmerHilfe e.V. anrufen und eine arbeitsrechtliche Soforthilfe mit einem...


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