Corona Hotline ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) - Arbeitsrecht München Top 10

Aus gesundheitlichen Gründen verlieren deutsche Unternehmen jedes Jahr zig tausende Arbeitnehmer.

Manche Unternehmer nehmen das eher gelassen hin oder forcieren das Ausscheiden häufig erkrankter Mitarbeiter, wegen der sich häufenden Fehlzeiten. Mit dem Ausscheiden gerade älterer Mitarbeiter geht mancherorts viel, schwer zu ersetzende Fachkompetenz verloren. Die gesetzliche Verpflichtung zum BEM empfinden viele Unternehmer als lästig. Dagegen ist auf der Arbeitnehmerseite ist die Angst vor dem BEM-Gespräch weit verbreitet. Eine Win-Win-Situation sieht anders aus, möchte man meinen.


Sinn des BEM

Sie sehen mit dem BEM mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und erhöhten Personalaufwand einhergehen. Zwar dient das BEM vorwiegend dem Interesse erkrankter Arbeitnehmer, aber von einem gut organisierten BEM profitieren Arbeitgeber ebenso. Durch ein systematisch durchgeführtes BEM, ergeben sich zahlreiche Vorteile für den Betrieb. Mit einem guten BEM-Konzept gelingt es Betrieben 
●    eine gut verteilte Altersstruktur, einschließlich ihrer Erfahrungswerte, aufrechtzuerhalten,
●    die Kosten für Lohnfortzahlung und Vertretungen einzusparen,
●    den Qualitätsstandard seiner Produkte und Dienstleistungen zu sichern sowie
●    für eine gesunde, leistungsfähige, zufriedene und motivierte Mitarbeiterschaft zu sorgen.


Ziele des BEM

Der Gesetzgeber fordert mit dem BEM das Engagement der Betriebe zur Gesunderhaltung und Genesung ihrer Mitarbeiter. Mittels BEM soll die Arbeitsunfähigkeit überwunden, mittels geeigneter Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt sowie der Arbeitsplatz erhalten werden. Das soll mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Mitarbeiter geschehen. Die Teilnehmer des BEM gehen den Ursachen der krankheitsbedingten Fehlzeiten des betroffenen Arbeitnehmers gemeinsam nach. Dabei geht es um das Entwickeln planmäßiger Vorgehensweisen, die für alle transparent und umsetzungswert sind.


Der Ablauf eines BEM-Gesprächs

Gibt es einen Leitfaden für BEM-Gespräch? Ein BEM-Gespräch ist eine sehr individuelle Angelegenheit, dessen Ablauf sich zwar planen lässt, aber nicht dessen Inhalt. Wie verläuft ein BEM Gespräch? Der ideale Ablauf eines BEM-Gesprächs lässt sich folgendermaßen beschreiben. Nach der Begrüßung wird das Integrationsteam vorgestellt. Es folgen Erläuterungen zu Zielen und Ablauf des BEM-Gesprächs. Zusätzlich wird auf die Vertraulichkeit des Gesprächs, die Freiwilligkeit von Nennung der Krankheitsursachen, Diagnosen und der Medikation sowie den Datenschutz verwiesen. Eine Einverständniserklärung wird unterzeichnet. Nun versuchen die Beteiligten mögliche Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz und Krankheitsursachen zu finden. Zum Schluss können gegenseitig offene Fragen geklärt werden. Nach einer Zusammenfassung des BEM-Gesprächs verabschieden sich die Teilnehmer.


Wer nimmt an einem BEM-Gespräch teil?

Wer sollte am BEM, wie beteiligt sein?
●    Der BEM-Beauftragte ist idealerweise eine Führungskraft aus dem Gesundheitsmanagement oder dem Personalwesen. Er hat die Aufgabe zu prüfen ob die  Voraussetzungen für das BEM gegeben sind. Der BEM-Beauftragte koordiniert den BEM-Prozess, evaluiert das Einzel- und Gesamtverfahren und verfasst die Berichte an Geschäftsführung.
●    Der BEM-Verantwortliche stellt den Kontakt zum Arbeitnehmer her, klärt diesen umfassend über das BEM-Verfahren auf, lädt ihn zur Teilnahme ein, informiert diesen über die Erst- und Folgegespräche. Zudem verantwortet er den Beschluss der Zielvereinbarung und evaluiert deren Erfüllung.
●    Der Betriebsrat überwacht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens.
●    Der Betriebsarzt klärt über Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit auf und erstellt eine Prognose über die Risiken eines Rückfalls.
●    Die Schwerbehindertenvertretung übernimmt die Interessensicherung schwerbehinderter Arbeitnehmer und deren Beratung.
●    Der Beauftragte für Arbeitssicherung und Arbeitsschutz erläutert die möglichen Gefahren am Arbeitsplatz und schlägt geeignete Maßnahmen zu deren Entschärfung vor.
●    Gegebenenfalls kommen können externe Ärzte, Rehabilitations-Einrichtungen, Vertreter des Integrationsamtes und Disability-Manager hinzugezogen werden.
●    Des Weiteren kann der Arbeitnehmer eine externe Vertrauensperson mitbringen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.


BEM-Verfahren beenden

Nur der eingeladene Arbeitnehmer kann ein BEM-Verfahren durch Abbruch beenden, wenngleich es auch drei weitere Möglichkeiten für dessen Ende gibt. Diese wären:
●    Das Ziel des BEM wurde erreicht.
●    Das BEM wurde wegen Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen.
●    Das Verfahren musste aufgrund eines schwerwiegenden Krankheitsverlaufes abgebrochen werden.


Wann ist ein BEM gescheitert?

Lehnt ein betroffener Arbeitnehmer die im BEM vorgeschlagenen Maßnahmen ab, obwohl ihm im BEM-Gespräch mit einer Kündigung gedroht wurde, gilt das Verfahren als gescheitert. Ein Kündigung ist ebenso möglich, wenn kein BEM stattfindet, weil der Arbeitnehmer die Teilnahme ablehnt. Wobei die Ablehnung eines BEM eine Kündigungsvoraussetzung ist, aber nicht als alleiniger Kündigungsgrund ausreicht. Ist eine Wiedereingliederung trotz allen Bemühens gescheitert, läuft es auf eine krankheitsbedingte Kündigung zu.


Wie oft BEM-Gespräch?

Angesichts einer drohenden Kündigung stellt sich vielleicht die Frage, wie oft so ein BEM gemacht stattfinden kann. Dafür gibt es keine vorgeschriebene Obergrenze. Der Arbeitgeber muss unabhängig von den zuvor durchgeführten BEM, immer wieder dazu einladen, wenn der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig war. Die Annahme, dass ein BEM deshalb nur einmal alle zwölf Monate stattfinden kann ist falsch. Dem Arbeitgeber steht es frei, den Arbeitnehmer jederzeit zu einem BEM-Gespräch einzuladen, selbst wenn keine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde.

 

BEM SGB – Willkommen im Paragraphendschungel

Für was steht BEM SGB? Warum BEM-Gespräche stattfinden? Ist der Arbeitgeber zum BEM verpflichtet? Wer sollte BEM-Beauftragter sein? Wer lädt zum BEM-Gespräch ein?

BEM SGB steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und dessen Verankerung im Sozialgesetzbuch (SGB) und zwar im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dort unter Paragraph 167 Absatz 2 zu finden.
In einem BEM-Gespräch wird erörtert, ob ein gefährdeter Arbeitsplatz durch Maßnahmen gerettet werden kann und dient dazu, eine krankheitsbedingte Kündigung zu verhindern.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten, sechs Wochen arbeitsunfähig war. Das Gesetz legt nicht fest, wie das BEM abzulaufen hat oder wer BEM-Beauftragter sein sollte. Es gibt lediglich die Rahmenbedingungen für das Verfahren vor.

Das Neunte Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB IX

Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Menschen. Das SGB IX verfolgt den Zweck Menschen mit Behinderungen
●    bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern,
●    deren Benachteiligung zu vermeiden,
●    deren Benachteiligung entgegenzuwirken und
●    zu verdeutlichen, dass Menschen mit Behinderungen nicht länger als "Sozialhilfefälle" zu behandeln sind.

Neufassung des SGB IX seit dem 1. Januar 2018

Das Neunte Sozialgesetzbuch Paragraph 84, abgekürzt SGB IX § 84, war bis ins Jahr 2018 der sogenannte “BEM-Paragraph”. Seitdem finden Sie diesen, in einer leicht abgeänderten Fassung, im Neunten Sozialgesetzbuch Paragraph 167 II, abgekürzt SGB IX § 167 II. Die Interessenvertretung Schwerbehinderter wird nun im Neunten Sozialgesetzbuch Paragraph 176, abgekürzt SGB IX § 176 genannt, nachdem sie zuvor im im Neunten Sozialgesetzbuch Paragraph 102, abgekürzt SGB IX § 102 zu finden war.

 

Das BEM-Verfahren

Wann muss BEM durchgeführt werden? Ab wieviel Krankheitstagen ist ein BEM-Gespräch erforderlich? Wann muss das erste BEM-Gespräch stattfinden? Kann einem beim BEM Gespräch gekündigt werden? Ist ein BEM Gespräch sinnvoll?

Die Durchführung eines BEM-Gesprächs muss der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern anbieten, die in den letzten zwölf Monaten sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Das erste BEM-Gespräch muss nach einer längeren Erkrankung stattfinden.

Es ist aber keinem Arbeitgeber verwehrt auch eher ein BEM-Gespräch anzubieten. Auch wenn keine dokumentierten Fehltage vorliegen, kann ein BEM angestoßen werden, beispielsweise wenn Arbeitnehmer immer wieder trotz Erkrankung bei der Arbeit erscheinen. Ein BEM-Gespräch schützt nicht vor einer Kündigung, sie kann also theoretisch auch währenddessen erfolgen.

Ob ein BEM-Gespräch sinnvoll ist, hängt von den Absichten der Beteiligten ab. Falls der Arbeitgeber ehrliche Interessen an der Verbesserung der Arbeitssituation des Arbeitnehmers hegt, ist ein BEM-Gespräch sehr nützlich. Es drohen bei einer Ablehnung des BEM-Gesprächs aber auch keine Nachteile. Der Beschäftigte sollte sich vor einer Entscheidung über die Teilnahme besser mit dem Betriebsarzt beraten.

Doch wie lange dauert ein BEM-Verfahren eigentlich? Für die Dauer der Wiedereingliederung werden normalerweise ein ein bis sechs Monate angesetzt. Letztlich lässt sich aber keine Dauer festlegen. Das BEM kann solange fortgesetzt werden, bis entschieden wird, ob die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann oder nicht. Die Dauer hängt demnach von den individuellen Umständen des BEM ab.


Was ist ein BEM-Verfahren?

Arbeitnehmer verbringen einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Hier setzen sie ihre physischen Kräfte oder geistigen Fähigkeiten ein. Darum sollen die Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei gesundheitlichen Fragen und Problemen nicht alleine lassen. Idealerweise unterbreiten Arbeitgeber vorsorgende gesundheitliche Angebote. Dies Das trägt zur Verbesserung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Motivation im Betrieb bei und steigert die Zufriedenheit Mitarbeiter.

Solche Mitarbeiter erbringen bessere Leistungen und verursachen weniger Fehlzeiten, wodurch der Betrieb hinsichtlich betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte profitiert. Dieser Gewinn übersteigt in aller Regel die Kosten des BEM, der krankheitsbedingten Kündigung, einer notwendigen Stellenausschreibung und des damit einhergehenden Bewerberverfahrens.

Die Ziele eines BEM-Verfahrens sind erreicht, wenn
●    eine dauerhafte Arbeitsfähigkeit vorliegt, weil krankheitsbedingte Fehlzeiten überwunden oder weitestgehend reduziert wurden,
●    mit den BEM-Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt wird,
●    das Arbeitsverhältnis Bestand hat und
●    der Betroffene in einer persönlichen Einschätzung zu dem Schluss über seine Arbeitsfähigkeit und sein Wohlbefinden kommt, dass die Ziele des BEM erreicht wurden. 


BEM: Nachteile für Arbeitnehmer

Der einzige Nachteil für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem BEM-Gespräch ist, dass der Arbeitgeber Kenntnis von einer schwerwiegenden Erkrankung des Beschäftigten erfährt. Grundsätzlich erfährt Ihr Arbeitgeber bei einer Erkrankung nicht, woran. Weder Arzt noch der medizinische Dienst der Krankenkassen teilt ihm das mit. Ihr Arbeitgeber erhält die Mitteilung, ob Sie krank sind und gegebenenfalls wie lange.

Möchten Sie an einem BEM teilnehmen, ist in der Regel die konkrete Erkrankung mitzuteilen. Ohne diese Kenntnis ist es unmöglich geeignete Maßnahmen zur Überwindung der Krankheit gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu finden. Ein Gespräch oder eine Untersuchung durch den Betriebs- oder Werksarzt ist eine freiwillig, niemand zwingt Sie.

Sie können an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen und Ihre Wünsche mitteilen, ohne Ihr Krankheitsbild zu offenbaren. Überlegen Sie, welche Nachteile für Sie entstehen, wenn Ihr Arbeitgeber Genaueres von Ihrer Krankheit erfährt. Überwiegen für Sie die Nachteile, entbinden Sie Ihre Ärzte besser nicht von der Schweigepflicht und machen selber keine Angaben.


BEM-Maßnahmen

Die Maßnahmen des BEM sind vielseitig und werden in der Regel von den Beteiligten des BEM-Verfahrens individuell erarbeitet. Dennoch gibt es häufig wiederkehrende Maßnahmen, wie
●    den Arbeitsbereich zu wechseln,
●    die arbeitsmedizinische Beratung,
●    die Arbeitstherapie nach längerer Erkrankung,
●    die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes,
●    die Belastungserprobung als Unfallversicherungsleistung nach Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit,
●    die berufliche Rehabilitation,
●    die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach Arbeitslosigkeit oder Umschulung
●    den Einsatz technischer Arbeitshilfen,
●    Gesundheitsförderung,
●    die individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes,
●    die medizinische Rehabilitation,
●    die Gewährung zusätzlicher Pausen,
●    Qualifizierungsmaßnahmen,
●    die Reduzierung der Arbeitszeit,
●    die stufenweise Wiedereingliederung, als Hamburger Modell bekannt,
●    Telearbeit,
●    die Umgestaltung des Arbeitsplatzes,
●    Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes und
●    den Wechsel des Arbeitsbereiches.



BEM-Erstgesprächs-Checkliste

Wer darf BEM-Gespräche führen? Kann ich ein BEM-Gespräch ablehnen? Was muss ich beim BEM-Gespräch sagen? Was sollte man beim BEM nicht sagen?

BEM-Gespräche führen in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer und, mit Zustimmung des Arbeitnehmers, auch Betriebsrat, Betriebs- oder Werksarzt, Integrationsamt, Sicherheitsfachkräfte sowie Rehabilitationsträger. Das BEM verlangt nicht, dass allein der Arbeitgeber Vorschläge unterbreitet. Alle sind angehalten eigene Aspekte und Lösungsmöglichkeiten einzubringen und die der anderen konstruktiv und sachlich zu erörtern.

Der Arbeitnehmer kann das BEM-Gespräch ablehnen oder seine zuvor gegebene Zustimmung verweigern oder widerrufen und zwar in jeder Verfahrensstufe. Auch die im BEM-Gespräch vorgeschlagenen Maßnahmen kann er ablehnen. Jedes dieser Verhalten hat das zwar keine direkten arbeitsrechtlichen Konsequenzen, aber andere Nachteile und sollte deshalb zuvor mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gründlich besprochen werden.

Öfter sind wir mit der Frage konfrontiert: Ich habe der Einladung zu einem BEM-Gespräch zugestimmt, was muss ich sagen und was nicht? Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer sich in so einem Gespräch kooperativ und freundlich zeigen, aber möglichst wenig preisgeben. Alles was darauf hindeutet, dass keine gesundheitliche Besserung in Sicht ist, erleichtert dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung. Vermeiden Sie, sich selbst zu belasten.


BEM-Gesprächsprotokoll

BEM-Gespräche werden in der Regel protokolliert. Was wird im BEM-Gesprächsprotokoll erfasst? Ein klassisches BEM-Protokoll ist so aufgebaut:
●    Anlass des BEM-Gesprächs
●    Datum
●    Beginn und Ende
●    Teilnehmende
●    Entschuldigte
●    Moderation
●    Protokollant/-in
●    Tagesordnungspunkte

  • TOP I: Fester TOP: Protokoll der letzten Sitzung
  • TOP II: Welche Tätigkeiten kann der/die Mitarbeiter/in gut ausführen?
  • TOP III: Wo bestehen Einschränkungen? Treten Schwierigkeiten auf – etwa in statischen Zwangshaltungen?
  • TOP IV: Belastet zum Beispiel:
    • Arbeiten in Rumpfbeuge
    • Hocken, Knien, Fersensitz, Kriechen, Liegen
    • Arbeiten über Schulter-Niveau
    • Langes Sitzen
    • Stehen

●    Nächste Sitzung
●    Anlagen
●    Verteiler


Drei wichtige Tipps für Arbeitnehmer zum BEM-Gespräch

●    Nehmen Sie teil.
●    Zeigen Sie sich kooperativ.
●    Geben Sie so wenig wie möglich preis.


BEM-Gespräch mit Vertrauensperson

Darf beim BEM-Gespräch eine Vertrauensperson des Arbeitnehmers teilnehmen? Grundsätzlich ja, es kommt darauf an, wer die Vertrauensperson ist. Der Arbeitgeber sollte vorher gefragt werden, wenn es sich um eine betriebsfremde Person handelt. Der besitzt schließlich das Hausrecht für seinen Betrieb. In der Regel stimmen die Arbeitgeber zu. Gehört die Vertrauensperson dem Betriebsrat an, benötigt es keine Zustimmung des Arbeitgebers. Das gilt ebenso für den Werks- oder Betriebsarzt und bei schwerbehinderten Arbeitnehmern auch dem Vertreter des Integrationsamtes.


BEM-Gespräch bei Depressionen

Depressionen, Ängste, Burn-Outs nehmen in der leistungsorientierten Arbeitswelt stetig zu. Vielen Betroffenen hilft das BEM zurück in den Arbeitsalltag, aber Erkrankungen der Psyche irritieren Kollegen, Betriebsräte und Chefs. Letztere sind für das BEM verantwortlich und angesichts psychischer Erkrankungen verunsichert. Auch bei Betriebsräten zeigt sich Sensibilisierungs- und Aufklärungsbedarf.

Häufig erweist sich die Kombination von geringen Entscheidungsspielräume und hoher Verdichtung der Aufgaben als Grund für die krankheitsverursachenden psychischen Belastungen. Ausgelöst werden diese durch weitere Belastungen außerhalb des Betriebs. Das erfordert für die Wiedereingliederung eine Einzelfalllösung.

Psychischen Erkrankungen im Unternehmen entgegenzuwirken, erfordert seitens der Vorgesetzten ein offenes Ohr für die Probleme der Angestellten. Diese sollten darauf achten, dass die Mitarbeiter genügend Pausen machen. Ebenso sinnvoll ist es, wenn der Arbeitgeber Fitnesskurse für die Büromitarbeiter anbietet, die Leistungsziel realistisch setzt und deren Erreichen honoriert.


Was passiert wenn man BEM ablehnt?

Zunächst erstmal nichts. Die Teilnahme an einer BEM-Maßnahme ist freiwillig. Allerdings kann sich eine Ablehnung durch den Arbeitnehmer später negativ auf seine Aussichten in einer Kündigungsschutzklage auswirken, wenn ihm krankheitsbedingt gekündigt wird. Zum einen erhöht es die Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung und zum anderen verringert es die Aussichten auf eine mögliche Abfindung.


BEM ja oder nein?

Eine BEM abzulehnen macht, ohne eine wirklich gute Begründung, in der Regel überhaupt keinen Sinn. Schließlich hat der Gesetzgeber das BEM für Arbeitnehmer entwickelt, indem Arbeitgeber gezwungen werden, nach möglichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu suchen, anstatt sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Zwar enthält das BEM-Verfahren auch Fallstricke für den betroffenen Arbeitnehmer, doch gut vorbereitet, wird er sich nicht darin verfangen.  

 

Wissenswertes zum Betriebliches Eingliederungsmanagement

Berechnung der Krankheitstage für das BEM

Die Berechnung der Krankheitstage für das BEM geht es um die Dauer von sechs Wochen, also 42 Tagen. Dabei werden alle Tage berücksichtigt für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und auch alle anderen krankheitsbedingten Fehltage, auch wenn der Arbeitnehmer für diese keine Arbeitsleistung schuldet, wie bei Teilwochenarbeit, Feiertagen und Wochenenden.


Abfindung nach BEM-Gespräch 

Eine Teilnahme am BEM-Gespräch ist freiwillig. Trotzdem sollten Arbeitnehmer diese nicht verweigern. Wer das BEM-Gespräch verweigert, erhöht die Wirksamkeit einer zukünftigen krankheitsbedingten Kündigung. Er verringert dadurch seine Chancen, nach einer krankheitsbedingten Abfindung, eine Abfindung zu erhalten. 


Nach BEM-Gespräch wieder krank

Wurde ein BEM-Gespräch geführt und der BEM-Fall abgeschlossen, werden von da an die Arbeitsunfähigkeitszeiten wieder von Neuem gezählt.


BEM-Gespräch: Arbeitszeitreduzierung

Im BEM-Gespräch geht es auch um die Möglichkeit, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu schaffen. Der Arbeitgeber muss vor einer krankheitsbedingten Kündigung prüfen, ob ein milderes Mittel als die Kündigung gegeben ist. Als mildere Mittel kommt dabei unter anderem die Weiterbeschäftigung zu anderen Arbeitsbedingungen, insbesondere eine Arbeitszeitreduzierung in Betracht.


BEM-Gespräch während Krankheit

Während einer Krankheit kann der Arbeitnehmer die Teilnahme am BEM-Gespräch ablehnen, wenn er tatsächlich arbeitsunfähig krankgeschrieben ist. Die Teilnahme an einem solchen Personalgespräch gehört zu den Nebenpflichten eines Arbeitnehmers und diese ruhen, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat ebenso, wie die Hauptpflichten.


BEM-Fragebogen

Nach manchen BEM-Gesprächen wird der Arbeitnehmer gebeten einen BEM-Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen zum Ende des BEM dient der Verbesserung der Eingliederung. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym.
 


Das könnte Sie auch interessieren

Rechtsberatung von Anwälten für Arbeitsrecht

„Was ihr nicht tut mit Lust, gedeiht euch nicht.“ dieses wahrheitsgemäße Zitat von William Shakespeare gilt bis heute in jedem Lebensbereich des Menschen, und vor allem auch in der Arbeitswelt...

Arbeitsrecht Top 10

München: Welche arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigen Sie als Arbeitnehmer? Unser erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht hat hier die zehn häufigsten arbeitsrechtlichen Probleme von Arbeitnehmern...

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll die Rehabilitation und Integration von arbeitsunfähigen und behinderten Menschen in den Vordergrund stellen...


Haben Sie noch Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

Coronavirus ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München