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Regelungen zur Wochenendarbeit im Arbeitsrecht

 

Arbeitsrechtliche Regelungen und Ausnahmen der Sonntagsruhe

 

Als Wochenende werden die Tage Samstag und Sonntag bezeichnet. Bei dem Samstag handelt es sich, im Arbeitsrecht, allerdings um einen Werktag, d.h. es gelten dieselben Regelungen wie von Montag bis Freitag. Der Sonntag hingegen galt schon in der spätrömischen Gesellschaft als Ruhetag. Später wurden in verschiedenen Teilen der Welt sogar Sanktionen bei Verstoß gegen die Sonntagsruhe verhängt und verschiedene Verbote ausgesprochen, wie das Reiseverbot, das Verbot, Verträge abzuschließen oder sogar die Haare zu schneiden. Welche arbeitsrechtlichen Ausnahmen und Regelungen für den Ruhetag heute gelten, erklären ihnen im Folgendem die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München.


Allgemeine Regelungen zur Sonntagsarbeit im Arbeitsrecht

 

Anordnung, Ausgleich und Zuschlag für die Sonntagsarbeit

 

Die Anordnung zur Sonntagsarbeit vom Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig. Das Arbeitsrecht fordert einen Ersatzruhetag innerhalb von 14 Tagen für Sonntagsarbeiten. Ansprüche auf Sonntagszuschläge können durch den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der betrieblichen Übung geltend gemacht werden.

 

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu befugt durch sein Weisungsrecht §106 Satz 1 GewO Sonntagsarbeit für seine Arbeitnehmer*innen anzuordnen, die Voraussetzung hierfür ist, dass die Sonntagsarbeit nicht im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist.
Tritt der Arbeitnehmer*in zur Sonntagsarbeit an, muss der Arbeitgeber einen Ausgleich gewähren (§11 Abs. 3 ArbZG). Der Arbeitgeber erfüllt seine arbeitsrechtliche Pflicht, des Zeitausgleichs, indem er innerhalb von den nächsten 14 Tagen einen Ersatzruhetag gewährt. Zudem müssen dem Arbeitnehmer*in 15 Sonntage im Jahr frei stehen. 
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer*in keinen Anspruch auf einen Zuschlag für Sonntagsarbeiten verlangen kann. Arbeitnehmer*innen können nur einen Anspruch auf  einen Sonntagszuschlag stellen, wenn dies in ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist. Nicht zu vergessen, die betriebliche Übung. Die betriebliche Übung - auch als Gewohnheitsrecht bekannt - besteht dann, wenn der Arbeitgeber regelmäßige Sonntagszuschläge an die Arbeitnehmer*innen bezahlt. In diesem Fall können die Arbeitnehmer*innen daraus einen Anspruch ziehen, da das Arbeitsrecht und die Arbeitnehmer*innen auf den Arbeitgeber vertrauen, dass bestimmte Zuschläge auf Dauer gewährt sind.


Ausnahmen der Sonntagsarbeit im Arbeitsrecht

 

Arbeitsrechtliche, aufsichtsbehördliche und von der Bundesregierung bewilligte Auflistung der Ausnahmen zur Sonntagsarbeit.

 

Sonntag als Ruhetag, dient zum Abschalten des “Rund-um-die-Uhr-Denkens” und soll als Möglichkeit der Erholung dienen und soziale und kulturelle Interaktionen stärken. Trotz dessen lässt das Arbeitsrecht bestimmte Ausnahmen zu.

 

Die Ausnahmen des Sonntagsverbotes §10 Arbeitszeitgesetz:

  • Not- Rettungsdienste und Feuerwehr
  • Berufe, die die öffentliche Sicherheit bewahren. Eine funktionierende Gerichtsbarkeit und bestimmte Behörden, um Verteidigungen bereitzustellen.
  • Krankenhäuser und Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung
  • Gastronomie, Bewirtung und Hotels
  • Musikaufführungen, Theatervorstellungen und Kino
  • Nichtgewerbliche Aktionen, Veranstaltungen der Kirche, Religionsgemeinschaften, Verbände und Vereine
  • Vergnügungseinrichtung, wie Museen, Sporteinrichtungen und Erholungsorte
  • Rundfunk, Tages- und Sportpresse und Nachrichtenagenturen
  • Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste
  • Transport von leicht verderblichen Waren
  • Energie- und Wasserversorgungsbetrieben und Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben
  • Landwirtschaft, Tierhaltung und Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren
  • Bewachungsgewerbe
  • Reinigung und Instandhaltung von Betrieben
  • Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder Misslingen von Arbeitsergebnissen
  • Arbeitnehmergruppe, die die Zerstörung oder erhebliche Beschädigung von Produktionseinrichtungen verhindert

 

Zudem können die Aufsichtsbehörden, der jeweiligen Bundesländer ebenfalls Sonntagsarbeit bewilligen. Kommt es allerdings zu einem erheblichen Eingriff in den Sonntagsschutz, kann lediglich die Bundesregierung diesen gewähren.


Benötigen Sie arbeitsrechtliche Beratung von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht? Dann nutzen Sie gerne die Onlineanmeldung des ArbeitnehmerHilfe Vereins München und vereinbaren im Anschluss einen persönlichen oder telefonischen Termin mit den Anwälten für Arbeitnehmer.

 


Weitere Informationen zu den Regelungen der Wochenendarbeit im Arbeitsrecht: 

Die Regelungen zu den Ruhezeiten im Arbeitsrecht

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Haben Sie ungeklärte Fragen zur Wochenendarbeit? Möchten Sie gerne eine fachliche und kompetente Beratung zum Thema Arbeitsrecht von spezialisierten Rechtsanwälten für Arbeitnehmer*innen erhalten?

Dann melden Sie sich online bei der ArbeitnehmerHilfe München an und vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit den erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht.
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