Corona Hotline ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung wegen Mobbing im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mobbingtäter

Eingehende Anrufe von besorgten Arbeitnehmern wegen Mobbing beim ArbeitnehmerHilfe Verein München sind leider keine Seltenheit, auch in Verbindung mit einer Kündigung nicht. Deswegen erklären ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Folgenden, was man bei einer Kündigung wegen Mobbing beachten muss.



Arbeitnehmerseitige Kündigung wegen Mobbing

Fristgerechte und fristlose Kündigung

Dem Arbeitnehmer, der Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden ist, steht die Möglichkeit der fristgerechten als auch der fristlosen Kündigung zu, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

1.Fristgerechte Kündigung wegen Mobbing durch den Arbeitnehmer

Für eine ordentliche Kündigung benötigt der Arbeitnehmer keinen besonderen Grund. Das Einzige, was für den Arbeitnehmer zu beachten ist, sind die Kündigungsfristen. Diese ergeben sich entweder aus dem Arbeitsvertrag oder den arbeitsgesetzlichen Regelungen. Zwar gibt es bei der ordentlichen Kündigung keine Besonderheiten zu beachten, allerdings hat sie für den Arbeitnehmer der Opfer von Mobbing geworden ist, den Nachteil, dass das Arbeitsverhältnis nicht sofort beendet wird, sondern erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin wird nämlich die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers geschuldet.

2. Fristlose Kündigung wegen Mobbing durch den Arbeitnehmer

Sind Mobbinghandlungen für den betroffenen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht auszuhalten, kann dieser fristlos kündigen. Dazu benötigt er einen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund liegt bei Mobbingfällen vor, wenn…

  • … die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet ist.
  • … der Arbeitgeber sich ehrverletzend, beleidigend oder Missachtung gegenüber dem Arbeitnehmer äußert.
  • … der Arbeitgeber gegen seine Beschäftigungspflichten verstößt, zum Beispiel dadurch, dass er dem Arbeitnehmer wesentliche Aufgaben entzieht.

Für die fristlose Kündigung hat der Arbeitnehmer zwei Wochen ab dem Fristbeginn Zeit, diese beim Arbeitgeber einzureichen. Fristbeginn stellt in diesem Fall jeder aufs Neue ausgeführte Mobbingakt des Gesamtkomplexes dar. Da es sich bei Mobbing auf dem Arbeitsplatz um einen Dauerzustand handelt, ist die Frist der Kündigung meistens eingehalten.

Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer fristgerecht oder fristlos kündigt riskiert er eine Sperrfrist von Arbeitslosengeld, wenn dieser noch keine Anschlussstelle zur Verfügung hat.


Arbeitgeberseitige Kündigung wegen Mobbing

Beispiele zur Wirksamkeit und Unwirksamkeit

Mobbing endet häufig durch eine Arbeitgeberkündigung des Mobbingopfers. Hier kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, innerhalb von drei Wochen, gegenüber dem Arbeitgeber erheben. Mit einer Kündigungsschutzklage soll die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt werden:

Wirksamkeit der Kündigung wegen Mobbing durch den Arbeitgeber 

  • Minder- oder Schlechtleistung
  • Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers
  • Beleidigung oder Drohung, zum Beispiel mit einer Anzeige, gegenüber dem Arbeitgeber

 

Unwirksamkeit der wegen Mobbing durch den Arbeitgeber

Stellt die Kündigung nur ein weiteres Mobbingmittel dar, ist die Kündigung - unabhängig, ob es sich dabei um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt - unwirksam.
Unwirksam ist außerdem eine Druckkündigung. Der Arbeitgeber darf dem willkürlichen Kündigungsverlangen seiner Kollegen nicht nachgeben. 
Unwirksamkeit einer insbesonderen personen- oder verhaltensbedingten Kündigung liegt vor, wenn zum Beispiel die Minderleistung oder Krankheit des Arbeitnehmers auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurückzuführen ist.
Wird durch die Kündigungsschutzklage die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, der betroffene Arbeitnehmer, aber nicht mehr in dem Betrieb,aufgrund des andauernden Mobbings, arbeiten möchte, kann dieser das Arbeitsverhältnis auf Antrag vom Arbeitsgericht München auflösen lassen. Der Arbeitgeber wird außerdem zur Zahlung einer Abfindung verurteilt.


Arbeitgeberseitige Kündigung des Mobbingtäters

Ordentliche und außerordentliche Beendigung

Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte seiner Arbeitnehmer zu achten, d.h. den einzelnen Arbeitnehmer vor Mobbing durch andere Arbeitnehmer zu schützen.

Bevor der Arbeitgeber den Mobbingtäter ordentlich kündigen kann, muss er diesen grundsätzlich abmahnen. Eine Abmahnung ist allerdings entbehrlich, wenn die Vertrauensgrundlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört ist oder in Zukunft keine Verbesserung des Verhaltens zu erwarten ist.
Möchte der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung gegenüber dem Mobbingtäter aussprechen, sind die arbeitsvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ausschlaggebend. Genießt der Arbeitnehmer in seinem Betrieb Kündigungsschutz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Fälle von Mobbing stellen regelmäßig verhaltensbedingte Gründe dar. Außerdem muss der Betriebsrat angehört werden.

Möchte der Arbeitgeber allerdings außerordentlich kündigen, muss ein unstreitiger oder bewiesener Grund vorliegen. Des Weiteren muss eine weitere Zusammenarbeit ausgeschlossen sein. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn der Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar durch, zum Beispiel Produktionsausfall oder Entgeltfortzahlung, betroffen ist.

Mobbing am Arbeitsplatz bedarf immer einer Einzelfallbetrachtung. Die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München können sie gerne als Mitglied zum Vorgehen bei Mobbing am Arbeitsplatz kostenlos beraten. Haben sie weitere arbeitsrechtliche Fragen, dann können sie schnell und unkompliziert online einen Beratungstermin mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. München kostenlos vereinbaren.

 


Weitere Informationen zur Kündigung wegen Mobbing: 

Arbeitslosengeld bei Kündigung

Wird eine Kündigung erklärt, liegt die Fragen nach dem Erhalt von Arbeitslosengeld nicht fern. Der Arbeitnehmer fragt sich oft, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um Arbeitslosengeld...

Degradierung im Arbeitsrecht

Das Gegenteil einer Beförderung stellt eine Degradierung dar. Diese ist oftmals sehr enttäuschend für den Arbeitnehmer. Allerdings sind an eine Degradierung durch den Arbeitgeber hohe Voraussetzungen geknüpft...

Kleinbetriebe im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht spricht man von einem Kleinbetrieb, wenn der Arbeitgeber regelmäßig 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt. In Kleinbetrieben gibt es besondere Schutzvorschriften...


Haben Sie weitere Fragen zur Kündigung wegen Mobbing?

Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an oder vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin bei unseren Rechtsanwälten vom ArbeitnehmerHilfe Verein München. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

Coronavirus ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München