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Die Kündigung

Das Thema Kündigung und alles, was damit zusammenhängt, ist zweifellos eines der bedeutendsten Aspekte des Arbeitsrechts.

Hierbei spielen unterschiedliche Kündigungsgründe und -arten, der Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage, ordentliche und außerordentliche Kündigungen, der Inhalt und die Form der Kündigung, Kündigungen seitens des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Kündigungsfristen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Kündigung eine Rolle. All diese Themen sind mit zahlreichen Fragen verbunden, von denen die wichtigsten nun beantwortet werden.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Wenn eine Vertragspartei beabsichtigt, den Arbeitsvertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist oder sofort zu beenden, muss dieser Wille grundsätzlich durch eine formelle Kündigung zum Ausdruck gebracht werden. Bei allen Kündigungsarten müssen die rechtlichen Voraussetzungen beachtet und erfüllt sein. Arbeitnehmer können jederzeit kündigen, vorausgesetzt, sie halten die Kündigungsfrist ein und müssen keinen Grund angeben. Für Arbeitgeber gelten strengere Voraussetzungen, insbesondere wenn der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer gilt.

Welche unterschiedlichen Arten von Kündigungen gibt es?

Es gibt ordentliche Kündigungen, die fristgerecht erfolgen, und außerordentliche fristlose Kündigungen. Die ordentlichen Kündigungen lassen sich in personenbedingte, betriebsbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen unterteilen. Wenn ein Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat und der gekündigte Arbeitnehmer länger als sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen tätig war, kann er vom Arbeitgeber verlangen, die Kündigung schriftlich zu begründen.

Welche Gründe zur Kündigung gibt es für den Arbeitgeber?

Die rechtliche Begründung einer ordentlichen Kündigung hängt von der Art der Kündigung ab. Es können betriebliche oder innerbetriebliche Gründe sein, die zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, das Fehlverhalten eines Mitarbeiters kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, und objektive und subjektive Leistungsmängel können Gründe für eine personenbedingte Kündigung sein.

Wie sieht eine Kündigung seitens des Arbeitgebers aus?

Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung zahlreiche Regeln beachten, die den Inhalt, die Form, die Abstimmung mit dem Betriebsrat und die Begründung betreffen. Für jede Art der Kündigung ist die Schriftform zwingend erforderlich. Das Kündigungsschreiben muss von einer bevollmächtigten Person eigenhändig unterschrieben und im Original an den Empfänger zugestellt werden. Es muss die Kündigungsfrist angeben und in der Betreffzeile das Wort "Kündigung" enthalten. Außerdem müssen das Datum sowie die vollständigen Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer angegeben sein. Wenn auch nur einer dieser Anforderungen nicht erfüllt ist oder die Formvorschriften nicht eingehalten



Wie lange beträgt die reguläre Kündigungsfrist?

Es gibt lediglich zwei Möglichkeiten: Entweder gilt die im Tarifvertrag festgelegte Kündigungsfrist oder es muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Die gesetzliche Frist für eine ordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Arbeitgeber hingegen haben je nach Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters längere gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. Bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist beispielsweise zwei Monate zum Monatsende. Nach zehn Jahren sind es dann vier Monate und nach zwanzig Jahren wären es sieben Monate.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

Die Bezeichnung "fristlose Kündigung" ist eigentlich ungenau und es ist besser, sie als "außerordentliche Kündigung" zu bezeichnen. Eine solche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, zuvor eine Abmahnung erteilt wurde (es gibt jedoch Ausnahmen), eine Frist von zwei Wochen eingehalten wird und kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Entscheidend für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Dies kann Arbeitszeitbetrug, Beleidigung oder körperliche Gewalt gegenüber dem Arbeitgeber, hartnäckige Arbeitsverweigerung, grobe Verletzung der Treuepflicht oder Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot umfassen.

Kann man ohne Grund gekündigt werden?

Ein Arbeitnehmer kann nur dann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wenn kein allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz besteht. Dies ist in der Regel während der Probezeit der Fall oder in Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern. Dennoch darf auch dort nicht willkürlich gekündigt werden. In gewisser Hinsicht ist eine Kündigung ohne Grund eigentlich nicht möglich, jedoch ist der daraus resultierende Kündigungsschutz in der Regel begrenzt.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen zur "Kündigung" haben, wissen möchten, wie Sie sich dagegen wehren können oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 089-3839870.


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