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Degradierung im Arbeitsrecht
Direktionsrecht, Position und Gehalt
Das Gegenteil einer Beförderung stellt eine Degradierung dar. Diese ist oftmals sehr enttäuschend für den Arbeitnehmer. Allerdings sind an eine Degradierung durch den Arbeitgeber hohe Voraussetzungen geknüpft, die beachtet werden müssen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht, der ArbeitnehmerHilfe München, helfen ihnen gerne bei der Überprüfung der Voraussetzungen und erklären ihnen das Wichtigste im Folgenden.
Reicht das Direktionsrecht für die Degradierung eines Arbeitnehmer aus?
Arbeitsvertrag, Änderungskündigung, Versetzungsklausel
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, welches er durch §106 GewO erlangt, deckt nicht die Möglichkeit der Degradierung eines Arbeitnehmers. Es handelt sich demnach nicht um eine Direktionserweiterung.
Primär ist die Art der Arbeitsleistung abhängig vom Arbeitsvertrag. Diese wird im Arbeitsrecht durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers konkretisiert. Die Grenze des Direktionsrechts des Arbeitgebers findet sich allerdings grundsätzlich bei der Degradierung eines Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann demnach den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen auf eine niederrangige Position herabsetzen, sondern muss notfalls eine Änderungskündigung aussprechen. Diese muss alle neuen Bedingungen aufweisen. Durch die Änderungskündigung kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er in eine andere Position degradiert werden möchte oder das Arbeitsverhältnis beendet. Sollte der Arbeitnehmer sich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheiden, müssen die allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen eingehalten werden.
Eine Versetzung kann durch eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag auch ohne Änderungskündigung erfolgen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Arbeitnehmer in eine gleichwertige Position versetzt wird, da es sich ansonsten bei einer niederrangigen Position, um eine Degradierung handeln würde, bei der wiederum eine Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung als Voraussetzung voran gestellt werden müsste.
Folglich ist schon bei dem Abschluss des Arbeitsvertrages auf eine präzise und ausformulierte Tätigkeitsbeschreibung des Berufes zu achten. Gerne können sie als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe Vereins München ihren Arbeitsvertrag von den Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenlos überprüfen lassen und sich jederzeit kostenlos zu allen arbeitsrechtlichen Fragen kostenlos beraten lassen.
Wie ist die Position des Arbeitnehmers durch die Degradierung betroffen?
Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung
Bei einer Degradierung wird ein Arbeitnehmer in seiner Position durch den Arbeitgeber herabgesetzt. Die Herabsetzungen kann nicht einseitig erfolgen, sondern bedarf einer Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das Ausmaß des Direktionsrechts bestimmt sich überwiegend nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Grundsätzlich berechtigt das Direktionsrecht den Arbeitgeber nicht, den Arbeitnehmer zu einer herabgesetzten Tätigkeit anzuweisen. Auch nicht, wenn eine Versetzungsklausel enthalten ist. Eine Versetzungsklausel bestimmt nämlich nur eine Versetzung in eine gleichwertige Position.
Welche Auswirkungen hat die Degradierung auf das Gehalt des Arbeitnehmers?
Hauptleistungspflicht, Kürzung, Voraussetzungen
Eine niederrangige Arbeitsposition führt oft auch zu einer geringeren Gehaltszahlung. Die Gehaltsminderung darf nicht einseitig durch das Direktionsrecht erfolgen, sondern bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitgeber, im Gegenzug für seine Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer Lohn zu zahlen. Die Lohnzahlung stellt im Arbeitsrecht eine sogenannte Hauptleistungspflicht dar und kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber verändert werden. Wenn der Arbeitgeber im Zuge einer Degradierung das Gehalt des Arbeitnehmers kürzen möchte, muss er mit dem Arbeitnehmer entweder eine einvernehmliche Änderungsvereinbarung oder eine Änderungskündigung treffen. Eine Degradierung führt also nicht automatisch zur Gehaltsminderung.
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