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Hilfe bei Erhalt einer Kündigung

Wann, Wie und Wer? Durch Rechtsanwalt?

Hat der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist dies meistens verbunden mit einem großen Schock. Häufig weiß man nicht, wie man gegen eine Kündigung vorgehen kann oder wer der erste Ansprechpartner ist. Im Folgenden erklären ihnen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München, wie sie ihnen beim Erhalt einer Kündigung helfen können.



Wann sollte man zum Rechtsanwalt bei Erhalt einer Kündigung gehen?

Drei-Wochen-Frist

Möchte man gegen eine Kündigung vorgehen, sollte man sich als Arbeitnehmer möglichst schnell bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht über alle möglichen Vorgehensweisen informieren lassen, um die notwendigen Vorkehrungen innerhalb der Drei-Wochen-Frist zu treffen.

Hat man sich als Arbeitnehmer entschieden, dass man gegen seine Kündigung vorgehen möchte, kann dies nur innerhalb der Drei-Wochen-Frist erfolgen. Fristbeginn ist der Zugang der Kündigung, also der Moment, wenn dem Arbeitnehmer die Kündigung übergeben wird oder sie in den Briefkasten gelangt ist. Lässt man die Drei-Wochen-Frist verstreichen, so ist die Kündigung wirksam und zwar auch, wenn sie von Anfang an nicht wirksam war. Melden Sie sich am besten rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht.


Wie kann man gegen eine Kündigung vorgehen?

Widerspruch und Kündigungsschutzklage

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen oder beim Arbeitsgericht München eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Das effektivere Mittel stellt die Kündigungsschutzklage dar.

Widerspruch gegen eine Kündigung

Der Widerspruch soll eine außergerichtliche Lösung, in Hinsicht einer unwirksamen Kündigung, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bewirken. Der Arbeitgeber soll also seine Kündigung zurückziehen. Der Widerspruch ist an keine Form gebunden. Inhaltlich sollte er aber unbedingt den Grund für die Unwirksamkeit der Kündigung enthalten, als auch eine mögliche Androhung der Kündigungsschutzklage, sollte keine Einigung erfolgen. Der Widerspruch ist kein offizielles Rechtsmittel im Unterschied zur Kündigungsschutzklage, weshalb dieser meistens ins Leere führt. Wichtig ist: auch durch den Widerspruch wird die drei Wochen Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage nicht verlängert.

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München können sie gerne zum Widerspruch bei einer Kündigung kostenlos beraten und ein mögliches Widerspruchsschreiben kostenlos überprüfen. Die Fachanwälte für Arbeitnehmer helfen ihnen außerdem bei Formulierungsschwierigkeiten, einer angemessenen Fristsetzung als auch den Grund, der die Unwirksamkeit der Kündigung verursacht hat, genau zu benennen. 

Kündigungsschutzklage bei einer Kündigung

Das meist effektivere Mittel ist eine Kündigungsschutzklage. Dabei soll das Arbeitsgericht München bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage zunächst einmal die Wirksamkeit der Kündigung feststellen, um das Arbeitsverhältnis weiter bestehen zu lassen. Da in der Praxis meist keine der beiden arbeitsrechtlichen Parteien am Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses interessiert ist, erzielt die Kündigungsschutzklage in der Regel das Ende des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist von der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt und dem Verhandlungsgeschick des Rechtsanwaltes abhängig. 

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München können ihnen kostenlos eine Einschätzung ihrer Chancen zu einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess und einer möglichen Abfindungszahlung in ihrem Fall aufzeigen.

Natürlich, kommt es immer sowohl auf den individuellen Fall an als auch auf die individuellen Wünsche des Arbeitnehmers. Möchte man keinen langwierigen Kündigungsprozess führen, so empfiehlt sich zunächst die Möglichkeit des Widerspruchs auszuschöpfen. Ist man hingegen bereit Kündigungsschutzklage einzureichen, können sich die Mühen in der Abfindungszahlung widerspiegeln.


Wer hilft Arbeitnehmern beim richtigen Umgang mit einer Kündigung?

Rechtmäßigkeit, Vorgehen und Abfindung

Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München sind darauf spezialisiert, Arbeitnehmern bei dem Vorgehen gegen ihre Kündigung zu unterstützen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München sind viele gesammelte Erfahrungen in Kündigungsprozessen erforderlichen als auch die ständige Fortbildung im Arbeitsrecht.

Der ArbeitnehmerHilfe Verein München ist auf den Schutz des Arbeitnehmers im Arbeitsrecht spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht. Gerne überprüfen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München ihre Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit, wie man gegen diese vorgehen kann, welche Rolle der Kündigungsschutz dabei spielt und welche maximale Abfindung erzielt werden kann. Es liegt den Rechtsanwälten für Arbeitnehmer vor allem am Herzen, die individuellen Wünsche der Arbeitnehmer umzusetzen und gemeinsame Lösungen zu finden. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. München beraten ihre Mitglieder umfassend, jederzeit und kostenlos zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Vereinbaren sie gerne online, unkompliziert und schnell einen kostenlosen Beratungstermin mit den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München.

 


Weitere Informationen zur Hilfe bei Kündigung: 

Arbeitsrecht Kündigungsschutz

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hat man angefangen einen Kündigungsschutz in Deutschland einzuführen. Bis heute besteht dieser weiter und schützt den Arbeitnehmer*in vor...

Ordentliche Kündigung

Haben sie vor kurzem eine ordentliche Kündigung erhalten und möchten sich allgemeine Informationen einholen und über die arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen Bescheid wissen...
 

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2012 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Kläger, ein Chefarzt, der während einer laufenden Operation einem Kollegen, des Operationsteams, die Anweisung zur Annahme...


Brauchen Sie Hilfe beim Umgang mit einer Kündigung? Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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