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Formulierung Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht

Aufbau, Formulierung und Beurteilung

Arbeitszeugnisse führen häufig zum Konflikt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da sie eine Art Vorabentscheidung für die zukünftige Arbeitsstelle bilden. Umso wichtiger ist es, dass ein Arbeitszeugnis keine äußerlichen oder inhaltlichen Mängel aufweist. Welche Ansprüche sich bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ergeben, erklären ihnen die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. München.



Aufbau eines Arbeitszeugnisses im Arbeitsrecht

Von der Überschrift bis zur Unterschrift

Arbeitgeber sind durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung an einen bestimmten Aufbau eines Arbeitszeugnisses gebunden. Dieses muss folgende Grundelemente aufweisen; wobei auch die Reihenfolge zu beachten ist:

1. Überschrift und Benennung der Art des Zeugnisses, zum Beispiel Zwischenzeugnis oder Schlusszeugnis

2. Eingangssatz mit Personalien des Arbeitnehmers und der Beschäftigungsdauer

3. Erläuterung der Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Betrieb

4. Leistungsbeurteilung

  • Leistungsbefähigung
  • Leistungsbereitschaft
  • Leistungsvermögen

 

5. Bewertung der Führungsleistung bei Arbeitnehmern

  • Verhaltensbeurteilung mit Äußerungen zur Vertrauenswürdigkeit und zum Verantwortungsbewusstsein
  • Bewertung des Sozialverhaltens

 

6. Zeugniserteilungsgrund bei Zwischenzeugnis

7. Beendigungsgrund bei einem Schlusszeugnis

8. Schlussformel bei einem Schlusszeugnis

9. Zeugnisaussteller, Position im Betrieb, Vertretungsbefugnis

10. Ort, Datum und Unterschrift


Formulierung des Arbeitszeugnisses im Arbeitsrecht

Ordentliches und wohlwollendes Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis muss ordentlich formuliert sein, darf keine Rechtschreibfehler oder sichtbare Korrekturen enthalten. Dies würde ansonsten eine Distanzierung vom Inhalt bedeuten.

Nach §126 BGB ist das Arbeitszeugnis in Schriftform vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auszustellen. Dieser muss das Arbeitszeugnis eigenhändig und dokumentensicher, d.h. nicht mit Bleistift, unterzeichnen. Weiter hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit ordentlichen Formulierungen, ohne Rechtschreibfehler oder erkennbare Korrekturen. Außerdem ist das Arbeitszeugnis in geschäftsüblicher Weise und sauber auszudrucken oder aufzuschreiben, wobei Letzteres unüblich ist.

Im Gegensatz dazu muss ein Arbeitszeugnis nicht adressiert werden oder überdurchschnittlich ästhetisch sein, d.h. auch ein Anspruch auf ein nicht geknicktes Arbeitszeugnis existiert für den Arbeitnehmer nicht, lässt sich aber doch meist durchsetzen.


Beurteilungen in einem Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht

Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

Großes Konfliktpotenzial, zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, besteht bei der Bewertung der Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers. In diesem Teil des Arbeitszeugnisses wird die Zeugnissprache angewandt, die eine bestimmte Wertung bzw. Note gegenüber dem Arbeitnehmer über seine Tätigkeiten im Betrieb abgibt. 

Welche Elemente in der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung genannt werden müssen und wie sie ihre Zeugnisnote entschlüsseln können erklären ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe München:

Leistungsbeurteilung - Arbeitszeugnis

Die Leistungsbeurteilung gliedert sich in drei Elemente: Der Leistungsbefähigung (Können), Leistungsbereitschaft (Wollen) und dem Leistungsvermögen (Umfang und Ausdauer) des Arbeitnehmers bezogen auf seine Tätigkeiten im Unternehmen. Genannt werden sollen außerdem besondere und herausstechende Arbeitsleistungen, zum Beispiel im Betrieb integrierte Verbesserungsvorschläge durch den Arbeitnehmer. Des Weiteren können im Einzelnen Geschickt, Genauigkeit, Eigeninitiative, Arbeitstempo und kreative Ideenfindung erwähnt werden. Der Abschnitt soll beendet werden mit einer zusammenfassenden Leistungsbeurteilung, die die vorherige Leistungsbeschreibung widerspiegelt.

In der Praxis hat sich eine Notenskala für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung entwickelt (wird nicht in jedem Unternehmen gleich verwendet):

Der Arbeitnehmer hat die ihm anvertrauten Aufgaben…

  • … stets/immer/jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit bearbeitet = Note 1
  • … stets/immer/jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit bearbeitet = Note 2
  • … zu unserer vollen Zufriedenheit/stets zu unserer Zufriedenheit bearbeitet = Note 3
  • … zu unserer Zufriedenheit bearbeitet = Note 4
  • … insgesamt zu unserer Zufriedenheit bearbeitet = Note 5

 

Verhaltensbeurteilung - Arbeitszeugnis

Weiter wird das Verhalten und wichtige Eigenschaften des Arbeitnehmers, unter dem Teil Verhaltensbeurteilung oder auch Führung genannt, bewertet.

Zu den wichtigsten Eigenschaften zählen:

  • Verlässlichkeit
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Engagement
  • Gewissenhaftigkeit
  • Teamgeist
  • Strebsamkeit
  • Ehrlichkeit
  • Kritikfähigkeit

 

Der Arbeitnehmer kann darauf bestehen, branchenübliche Eigenschaften in seinem Arbeitszeugnis aufnehmen zu lassen, die bei Fehlen Misstrauen wecken würden, zum Beispiel Ehrlichkeit bei Verkäufern oder Hotel- und Gastronomiepersonal.

Im Vordergrund steht die Bewertung der Zusammenarbeit des Arbeitnehmers mit Vorgesetzten, gleichgestellten und untergebenen Arbeitnehmern als auch Kunden oder Vertragspartnern. Hier ist sowohl die Reihenfolge der betrieblichen Gruppen erheblich als auch die Beurteilung jeder einzelnen Gruppe (soweit vertreten). Auslassungen oder Betonungen können nämlich auf Schwierigkeiten mit der jeweiligen Gruppe hindeuten. 
Es darf sich keine persönliche Feindschaft zu einzelnen Arbeitnehmern oder zum Beurteiler im Arbeitszeugnis finden lassen. Demgegenüber darf tatsächliches und objektiv feststellbares Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der Beurteilung genannt werden. Wie der Arbeitnehmer sich außerhalb der Arbeit verhalten hat, darf nur mitbeurteilt werden, wenn das Verhalten Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat.

Auch in diesem Teil der Beurteilung existiert eine etablierte Notenskala, zum Beispiel:

Das Verhalten des Arbeitnehmer gegenüber Vorgesetzten war…

  • … stets vorbildlich = Note 1
  • … vorbildlich = Note 2
  • … stets einwandfrei = Note 3+
  • … einwandfrei = Note 3
  • … war ohne Tadel = Note 4
  • … gab zu keiner Klage Anlass = Note 5

 

Möchten sie gerne ihr Arbeitszeugnis auf seine Richtigkeit überprüfen lassen? Haben sie weitere arbeitsrechtliche Fragen?
Gerne können sie online einen Beratungstermin mit den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München vereinbaren und als Mitglied ihr Arbeitszeugnis kostenlos überprüfen, als auch ihre Note zu ermitteln lassen.

 


Weitere Informationen zu den Formulierungen eines Arbeitszeugnisses: 

Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein sehr wichtiger Bestandteil einer Bewerbung und stellt auch die Grundlage für eine positive oder negative Vorabentscheidung des...

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis wird regelmäßig während des Arbeitsverhältnisses erteilt. Damit dies gelingen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein...

 

Änderung eines Arbeitszeugnisses

Wurde ihnen ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches Mängel in der Form oder dem Inhalt aufweist, können sie eine Änderung ihres Arbeitszeugnisses vom...


Würden Sie gerne Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen? Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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