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Das Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht

Information für Arbeitnehmer:Innen in München

Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in § 109 GewO geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen. Bei Fehlern hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Berichtigung.

Im Folgenden Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um das Arbeitszeugnis Muster, Arbeitszeugnis Formulierungen, Arbeitszeugnis bewerten, Arbeitszeugnis rechtliche Anforderungen, Arbeitszeugnis Codes und Geheimcodes, Arbeitszeugnis Arbeitsrecht und Arbeitszeugnis Beratung München.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht/ Arbeitszeugnis rechtliche Anforderungen

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.

Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.


Arbeitszeugnis Muster

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss folgendem Aufbau entsprechen:

  • Überschrift (Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis),
  • Einleitung,
  • beruflicher Werdegang,
  • Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit,
  • Leistungsbeurteilung,
  • Verhaltensbeurteilung,
  • Schlussabsatz (Beendigungsformulierung, Ausstellungsdatum und Unterschrift des Zeugnisausstellers).

Nur wenn ein solcher Aufbau eingehalten wurde, handelt es sich um ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis. Wichtig ist auch, dass die Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeurteilung vollständig ist.

Arbeitszeugnis Formulierungen

Der Arbeitgeber hat die Pflicht die Formulierung wohlwollend zu wählen. Das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers darf dadurch nicht behindert werden. Das Arbeitszeugnis muss der Wahrheitspflicht entsprechen. Entscheidend ist die Formulierung für die Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeurteilung. Hieraus ergibt sich, ob es sich um ein gutes oder schlechtes Arbeitszeugnis handelt.



Arbeitszeugnis bewerten

Bei der Bewertung eines Arbeitszeugnisses muss die eigene Zeugnissprache ausgewertet werden. Ein Arbeitszeugnis muss vollständig sein und wohlwollend formuliert. Bereits das Fehlen eines Bestandteiles führt dazu, dass es sich um ein schlechtes Arbeitszeugnis handelt. Wir empfehlen eine umfassende Rechtsberatung, damit die gesamte Situation juristisch bewertet werden kann. Gerne schicken Sie uns ihr Zeugnis zur Bewertung zu.

Arbeitszeugnis Codes und Geheimcodes

Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Zeugnis wohlwollend zu formulieren. Das Arbeitszeugnis muss der Wahrheitspflicht entsprechen. Nach § 109 Abs. 2 GewO sind so genannte Geheimcodes verboten. Bei der Überprüfung eines Arbeitszeugnisses ist auf die genaue Wortwahl zu achten, denn auch gut und positiv klingende Bewertungen können negativ sein. Am besten lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis durch uns überprüfen.

Arbeitszeugnis Beratung München

Wir empfehlen eine umfassende Beratung zu ihrem Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis sollte von uns einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft und bewertet werden. Am besten schließen sie gleich die Mitgliedschaft bei unserem Verein ab und schicken uns das Zeugnis vorab der Beratung per E-Mail zu.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen haben oder wissen möchten, wie man sich dagegen wehren kann oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-3839870.


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