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Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis

Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in § 109 GewO geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen. Bei Fehlern hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Berichtigung.

Im Nachfolgenden werden die häufigsten und relevantesten Fragen rund um das Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht beantwortet, unter anderem welche Formulierungen im Arbeitszeugnis relevant sind, wie ein Arbeitszeugnis zu bewerten ist, welche rechtlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis zu stellen sind, welche Codes und Geheimcodes bei Arbeitszeugnissen zu beachten sind sowie der Aufbau eines Musters eines Zeugnisses aufgezeigt wird.

Ab wann besteht Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Selbst bei einer kurze Beschäftigungsdauer hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Allerdings kann die Dauer des Arbeitsverhältnisses dafür entscheidend sein, welche Art von Zeugnis ein Arbeitnehmer beanspruchen kann.

Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Bei einem einfachen Zeugnis wird lediglich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden zusätzlich die Leistung als auch das Verhalten des Arbeitnehmers beschrieben. Sofern der Arbeitnehmer ein einfaches Arbeitszeugnis verlangt und dieses erhalten hat, ist sein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis jedoch erloschen.

Wann habe ich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Hierfür bedarf es eines erheblichen Grundes. Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn die Arbeitstätigkeit sich erheblich verändern wird, ein Betriebsübergang stattfindet, bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder wenn das Arbeitsverhältnis für längere Zeit ruhen soll.

Wie sieht ein Muster hinsichtlich des Aufbaus eines qualifizierten Arbeitszeugnisses aus?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist folgendermaßen aufgebaut: Überschrift gefolgt von Personalien und optional Unternehmensbeschreibung, Beschäftigungsdauer, Beschreibung des Aufgaben -und Tätigkeitsbereichs, Leistungsbeurteilung, zusammenfassende Beurteilung, Sozialverhalten- und soziale Kompetenz, Austrittsgrund und Schlussformulierung und zuletzt die Unterschrift.

Wie muss ein Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht formuliert sein und welcher Form muss es entsprechen?

Formulierung: Grundsätzlich haben Arbeitgeber eine Wohlwollenspflicht. Daraus folgt, dass das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht behindert werden darf. Das Arbeitszeugnis muss verständlich und hinreichend klar formuliert sein. Begrenzt wird das Wohlwollen jedoch durch die Wahrheitspflicht.

Form: Ein Arbeitszeugnis ist maschinell zu verfassen und auf Geschäftspapier auszustellen. Die Angabe von Ort und Datum sind verpflichtend. Das Zeugnis ist auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren. Eine Unterschrift ist ebenfalls erforderlich und hat handschriftlich vom Arbeitgeber oder dessen Vertreter zu erfolgen. Die Unterschrift durch den Vertreter ist besonders kenntlich zu machen. Das Arbeitszeugnis darf keine Flecken, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Ähnliches enthalten.



Bewertung meines Arbeitszeugnisses - Welcher Note entspricht mein Zeugnis?

Für die Bewertung von Arbeitszeugnissen gilt eine eigene Zeugnissprache. Das Arbeitszeugnis sollte vollständig sein, da fehlende Elemente sich bereits negativ auf die Gesamtbewertung auswirken. Eine wohlformulierte Schlussformel sollte ebenfalls nicht fehlen.

Typische Formulierungen, die in der Regel verwendet werden und für welche Benotung diese stehen:  Die Formulierung “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit”, entspricht der Bestnote “sehr gut”. Eine nur kleine Abänderung dieser Formulierung in “stets zu unserer vollen Zufriedenheit”, entspricht bereits einer Bewertung “gut”. Soll die Note “befriedigend” zum Ausdruck gebracht werden, wird oftmals die Formulierung “jederzeit zu unserer Zufriedenheit” genutzt. “Zu unserer Zufriedenheit” entspricht lediglich der Note “genügend” und ein “bemüht den Anforderungen gerecht zu werden” steht für die schlechteste Note “mangelhaft”.

Welche Formulierungen gehören nicht in ein Arbeitszeugnis?

Es dürfen keine höchstpersönlichen Angaben in das Arbeitszeugnis mit aufgenommen werden wie Krankheiten oder Behinderungen, ebenso wenig eventuell erfolgte Abmahnungen oder eine Tätigkeit im Betriebsrat oder der Gewerkschaft. Generell jedwedes Verhalten, das nicht direkt im Bezug zum Arbeitsverhältnis steht, darf nicht Inhalt eines Arbeitszeugnisses sein.

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber ein schlechtes oder kein Zeugnis ausstellt?

Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis aus oder stellt er Ihnen ein schlechtes Zeugnis aus, können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen Ihren Zeugnisanspruch geltend zu machen. Hierzu ist die Einreichung einer Klage beim zuständigen Arbeitsgericht auf Erteilung eines Zeugnisses oder Zeugnisberichtigung erforderlich.

Woran erkenne ich Geheimcodes im Arbeitszeugnis?

Verboten sind gemäß § 109 II GewO sogenannte Geheimcodes. Achten Sie auf versteckte Codes und auf die genaue Wortwahl in Ihrem Arbeitszeugnis, denn auch positiv klingende Aussagen können in Arbeitszeugnissen eine abwertende Bedeutung besitzen. Es ist daher nicht erlaubt Sätze zu verwenden, die etwas anderes übermitteln, als die Formulierungen erahnen lassen.


Wann verjährt oder verwirkt der Zeugnisanspruch?

Der Anspruch auf Erteilung des Arbeitszeugnisses verjährt in drei Jahren, Ausnahmen bilden tarifliche Ausschlussfristen. Der Zeugnisanspruch kann auch bereits vorher verwirken, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht hat und somit für den Arbeitgeber ein schutzwürdiges Vertrauen entstanden ist, dass der Arbeitnehmer seinen Zeugnisanspruch auch nicht mehr geltend machen wird (BAG 16.10.2007 Az. 9 AZR 248/07).

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen zur "Qualifiziertes Arbeitszeugnis" haben oder wissen möchten, wie man sich dagegen wehren kann oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-3839870.


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