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Änderung eines Arbeitszeugnisses im Arbeitsrecht

Berichtigung, Hilfe und Widerruf

Wurde ihnen ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches Mängel in der Form oder dem Inhalt aufweist, können sie eine Änderung ihres Arbeitszeugnisses vom Arbeitgeber verlangen. Wie sie dabei am erfolgreichsten umgehen erklären ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München.



Wie kann der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis ändern lassen?

Berichtigung

Der Arbeitgeber hat seine Pflicht zur Zeugniserteilung nicht erfüllt, wenn es nicht den allgemeinen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis entspricht. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall die Berichtigung des Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber verlangen.

Allein im Jahr 2006 gab es ca. 30.800 Arbeitszeugnisse, die Streitgegenstände vor Arbeitsgerichten wurden. Seitdem wurden vom Statistischen Bundesamt keine Zahlen mehr darüber veröffentlicht. Anhand dessen wird deutlich, wie bedeutungsvoll ein solches ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer ist und, dass die Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers und die Beurteilung des Arbeitgebers häufig weit auseinander laufen. Wie sollte man also als Arbeitnehmer vorgehen, wenn man mit seinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist?
Hat der Arbeitgeber kein mangelfreies Arbeitszeugnis ausgestellt, so ist der Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet, ein fehlerfreies Arbeitszeugnis - in Form und Inhalt - zu erteilen. Dieses muss im Ganzen neu formuliert werden; einzelne Korrekturen sind nicht ausreichend. Entscheidet sich der Arbeitnehmer, die Berichtigung vor dem Arbeitsgericht München klären zu lassen, sind geforderte Korrekturen detailliert zu nennen und zu begründen. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise mit der Note 3 bewertet worden ist, er selbst sich allerdings eine Note 1 geben würde, muss er dies vor dem Arbeitsgericht München beweisen können. Bekommt der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht München Recht und wurde im Urteil ein neues Arbeitszeugnis vorformuliert, ist dieses für den Arbeitgeber bindend. Dieses Arbeitszeugnis kann notfalls auch vollstreckt werden.
Das alte und das neue Arbeitszeugnis werden Zug um Zug zurückgegeben bzw. erhalten.


Wie kann der ArbeitnehmerHilfe Verein München ihnen bei der Berichtigung ihres Arbeitszeugnisses helfen?

Kostenlose Überprüfung ihres Arbeitszeugnisses

Die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München bieten eine kostenlose Überprüfung ihres Arbeitszeugnisses an. Weiter können die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitnehmer sie beim weiteren Vorgehen kostenlos beraten.

Ein Anspruch auf eine Zeugnisberichtigung verjährt (wird also unmöglich) grundsätzlich, wenn die Frist von drei Jahren erlischt. Der Beginn der Frist tritt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, ein. 
Allerdings kann hier der Eintritt der Verjährung vorgezogen werden. Begründet wird dies damit, dass die Erinnerungen des Arbeitgebers an die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers mit der Zeit unzureichend werden, um eine wahrheitsgemäße Beurteilung abzugeben. Wann eine Berichtigung eines Arbeitszeugnisses nicht mehr erfolgen kann, wird immer im Einzelfall beurteilt; es gibt keine starren zeitlichen Grenzen. In der vorangegangenen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung galt ein Anspruch auf eine Arbeitszeugnisberichtigung als verjährt, wenn fünf, über zehn oder bis zu fünfzehn Monaten verstrichen waren.
Umso wichtiger ist es, dass sie ihr Arbeitszeugnis von den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. Münchens als Mitglied kostenlos auf Mängel überprüfen lassen, da sich ansonsten ihre Chancen auf eine Änderung ihres Arbeitszeugnisses verschlechtern. Die notwendigen Beweise sind nämlich mit dem steigenden Zeitablauf schwerer nachzuweisen.

 


Wann kann der Arbeitgeber das schon ausgestellte Arbeitszeugnis ändern?

Widerruf

Stellen sich im Nachhinein schwerwiegende Umstände heraus, die eine andere Beurteilung rechtfertigen, kann der Arbeitgeber die Herausgabe des alten Zeugnisses Zug um Zug gegen ein Neues verlangen.

Hat der Arbeitgeber einen Kassierer ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches die Eigenschaften Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit besonders hervorhebt, sich im Nachhinein allerdings herausstellt, dass der Kassierer Geld aus der Kasse gestohlen hat, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet sein vorheriges Arbeitszeugnis zu widerrufen. Ansonsten könnte sich der alte Arbeitgeber zum Beispiel gegenüber dem neuen Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen, da er bei Einstellung des Kassierers auf die Richtigkeit des Arbeitszeugnisses des alten Arbeitgebers vertraut. Der Arbeitnehmer ist wiederum zur Herausgabe - bei einem berichtigen Widerruf - verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Unrichtigkeit des Arbeitszeugnisses.


Weitere Informationen zu Änderungen am Arbeitszeugnis: 

Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein sehr wichtiger Bestandteil einer Bewerbung und stellt auch die Grundlage für eine positive oder negative Vorabentscheidung des...

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis wird regelmäßig während des Arbeitsverhältnisses erteilt. Damit dies gelingen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein...

 

Formulierung Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse führen häufig zum Konflikt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da sie eine Art Vorabentscheidung für die...


Würden Sie gerne Ihr Arbeitszeugnis ändern lassen? Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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